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AOK Nordost International-Servicecenter

Our Service, your language.

Ihr kompetenter Partner bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Unser Team in Berlin-Mitte ist mehrsprachig für Sie da. Wir beraten Sie in Ihrer Muttersprache. Egal, ob am Telefon, per eMail, Video-Chat oder persönlich im Service-Center. Bitte kontaktieren Sie uns.

Aktuell bieten wir Beratung auf: Englisch, Polnisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Türkisch, Arabisch, Vietnamesisch, Französisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Bosnisch, Serbisch

Unser internationaler Firmenkundenservice

Unser internationaler Firmenkundenservice besucht die Fachkräfte der Personalbüros in Betrieben und StartUps auch gerne in Berlin und im näheren Umland bei Fragen zur AOK-Mitgliedschaft der Beschäftigten in Ihren Firmen. Bitte kontaktieren Sie uns.

Werden Sie jetzt Mitglied der AOK Nordost

Sie wollen zur AOK Nordost wechseln? Nutzen Sie einfach unsere Online-Mitgliedschaftserklärung.

Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft bei uns

Als Marktführer in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vertrauen über 1.7 Millionen Versicherte der AOK Nordost in Sachen ihrer Gesundheit. Wir sind als modernes Dienstleistungsunternehmen in unserer Region zu Hause. In der Stadt, genauso wie auf dem Land. Sie erreichen uns über Telefon, elektronische Medien oder klassisch mit einem Termin in unserem International Service Center.

Das bietet Ihnen die AOK Nordost

  • Krankengeld nach dem gesetzlichen Rahmen
  • Übernahme der gesetzlichen Kosten für die Behandlung bei Ärzten und Zahnärzten
  • Übernahme der gesetzlichen Kosten für die Behandlung im Krankenhaus
  • Übernahme der gesetzlichen Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren
  • Übernahme der gesetzlichen Kosten für Heil-, Hilfsmittel und kassenärztliche Rezepte sowie Zahnersatz
  • Kostenfreie Familienversicherung für Ihre direkten Angehörigen ohne eigenes Einkommen
  • Keine gesundheitlichen Risikozuschläge
  • Keine Wartezeiten
  • Umfangreiche Angebote zur Information und Gesundheits-Prävention
  • Beratung 24/7

Besondere Angebote der AOK Nordost

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AOK-Gesundheitskonto

500,- Euro im Jahr für Ihre Gesundheit. Nutzen Sie bis zu 270,- Euro jährlich für zugelassene Präventionsangebote zertifizierter Anbieter. Oder wählen Sie für 230,- Euro im Jahr zusätzliche Gesundheitsleistungen.

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Bonusprogramm

Unser Bonusprogramm unterstützt Sie, Ihre Ziele in Sport und Bewegung zu erreichen und belohnt Sie mit bis zu 390,- Euro jedes Jahr.

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AOK Bonus-Wahltarif

Wenn Sie selten kassenärztliche Rezepte benötigen und nicht im Krankenhaus behandelt werden, können Sie sich im Bonus-Wahltarif bis zu 600,- Euro Krankenkassenbeiträge erstatten lassen.

Kontakt

Ihr Weg zum AOK-International-Service

Warschauer Straße 5
10243 Berlin (Mitte)
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Häufige Fragen zur Krankenversicherung

  • Was kostet die Krankenversicherung bei der AOK Nordost?
    Die Beiträge werden monatlich als prozentualer Anteil Ihres Einkommens erhoben. Bei Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber dabei 50% der Kosten. Der Beitrag wird dabei aus einem bundesweiten Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag addiert. Der bundesweite Beitragssatz beträgt zur Zeit 14,6%. Dieser wird mit jeweils 7,3% von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dasselbe gilt für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag der AOK Nordost von derzeit 1,9%. Für Selbständige, Studierende und Freiwillige Mitglieder können auch andere Beitragssätze greifen. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
  • Was kostet die Pflegeversicherung?
    Bei der AOK Nordost wählen Sie neben der Krankenversicherung auch Ihre gesetzliche Pflegeversicherung. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz liegt seit dem 01.01.2021 bei 3,05%. Für kinderlose Menschen kommt hier ab dem 23. Lebensjahr noch ein Aufschlag von 0,25% hinzu. Auch die allgemeinen Beiträge zur Pflegeversicherung werden bei Arbeitnehmern paritätisch mit dem Arbeitgeber bezahlt.
  • Welche Voraussetzungen muss ich für eine Mitgliedschaft in der AOK Nordost erfüllen?
    Wie Sie einen Arbeitsvertrag in einem Unternehmen in den Ländern Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern haben oder als Arbeitnehmer bzw. Selbständiger in einem dieser Bundesländer ihren angemeldeten Wohnsitz haben oder an einer Universität in einem dieser drei Bundesländer studieren oder arbeiten, können Sie in der Regel die AOK Nordost wählen.
  • Ich habe eine Krankenversicherung in meinem Heimatland. Gilt diese auch in Deutschland?
    Menschen aus einem Abkommensstaat der Europäischen Union, die in Deutschland arbeiten wollen, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bitte wählen Sie die AOK Nordost. Menschen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union, die in Deutschland arbeiten wollen und deren Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis geklärt ist, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bitte wählen Sie die AOK Nordost.
  • Ich beziehe Transferleistungen. Kann ich die AOK Nordost wählen?
    Bitte sprechen Sie Ihre Kontaktperson Ihrer betreuenden Behörde an.
  • Mein Aufenthaltsstatus ist noch in der Klärung. Kann ich die AOK Nordost wählen?
    Bitte sprechen Sie Ihre Kontaktperson Ihrer betreuenden Behörde an.
  • In bin bei einer anderen Krankenkasse in Deutschland versichert. Kann ich zur AOK Nordost wechseln?
    In Deutschland gilt das freie Krankenkassenwahlrecht. Eventuell bestehen Bindefristen im aktuellen Vertrag. Bitte sprechen Sie uns an.

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Die Krankenversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Eine Krankenversicherung kann man bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung abschließen. 95% der Deutschen – also die breite Mehrheit - vertrauen dabei den Vorteilen und der Sicherheit einer gesetzlichen Krankenkasse, wie z.B. der AOK Nordost. Die gesetzlichen Krankenkassen agieren nach den Prinzipien von Fairness und Solidarität. Sie müssen keine Gewinne für private Aktionäre erwirtschaften. Überschüsse kommen direkt den Versicherten zu Gute.

In der Regel beginnt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht mit der Aufnahme der ersten eigenen Beschäftigung. 

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