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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK NordWest hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.aok.de/mk/nordwest/geschaeftsbericht.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://www.aok.de/mk/nordwest/geschaeftsbericht ist mit der BITV 2.0 und dem BGG derzeit nicht komplett vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind u. a. nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
  • Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft auch einige Fokuszustände.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden.
  • Formulare müssen in Details verbessert werden (insbesondere Funktionen zur Autovervollständigung).

Das Video in Gebärdensprache und die Erläuterungen der Seite in Leichter Sprache werden innerhalb der nächsten Wochen zur Verfügung gestellt.

Nach Zertifizierung der Website ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen finanziell sinnvoll sind, da die Anpassungen durch Versichertengelder vorgenommen werden und diese nur zweckgebunden genutzt werden dürfen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.08.2024 erstellt. Sie wird nach der Auditierung durch die Agentur d-SIRE GmbH & Co. KG angepasst.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:

barrierefreiheit.online@nw.aok.de
Stefan Scheider
Unternehmensbereich Kunde & Markt
AOK NordWest

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 855 – 5
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik