Seminar-on-demand: Neuerungen bei der eAU

Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird stetig weiterentwickelt und verbessert. Ab dem 1. Januar 2025 stehen umfassende Neuerungen an. Was geplant ist und welche Fragen in der Praxis immer wieder auftauchen, sind die Inhalte eines Seminar-on-demand, das Sie im September nutzen können.

Mehr Flexibilität mit neuem Seminarformat 

Das 45-minütige Video kann während der Seminarlaufzeit von 8 bis 20 Uhr an drei Tagen im September zu jedem beliebigen Zeitpunkt angesehen werden. Damit sind die Teilnehmenden zeitlich flexibel.

Ergänzt wird das Seminar-on-demand durch Live-Chats, in denen AOK-Fachleute von 8 bis 20 Uhr für Fragen der Teilnehmenden bereitstehen. Ab dem 25.09.2024 ist das Seminar-Video auf dem AOK-Fachportal für Arbeitgeber zu finden – allerdings ohne Chatmöglichkeit.

Folgende Fragen werden im Seminar-on-demand beantwortet:

  • Wann ist der Abruf der eAU-Daten sinnvoll?
  • Für welche Fälle ist das eAU-Verfahren auch 2025 ausgeschlossen?
  • Welches Verfahren gilt, wenn die Entgeltfortzahlung endet, und wie erfährt der Arbeitgeber davon?
  • Wie lange kann ein Arbeitgeber die eAU-Daten abrufen?
  • Welche Fehler sollten vermieden werden, damit der Abruf funktioniert?
  • Wie können Steuerberatende die eAU-Daten der Beschäftigten ihrer Mandantinnen und Mandanten abrufen?
  • Wie funktioniert der Abruf der eAU-Daten mit dem SV-Meldeportal?
  • Wie erfährt man bei Krankenhausaufenthalten das tatsächliche Entlassungsdatum?
  • Welche Informationen bekommt der Arbeitgeber von Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen?
  • Was passiert beim Krankenkassenwechsel?
  • Was bringen die Neuerungen ab 2025?

Jetzt anmelden 

Dienstag, 24. September 2024

 

Sie erhalten im Anschluss an Ihre Anmeldung die Zugangsdaten zu der Videoaufzeichnung und zu dem Chat an dem ausgewählten Tag.

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Luca Tania Schulze

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