Erklärung zur Barrierefreiheit für das Presse- und Politikportal
Die AOK-Gemeinschaft ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aok.de/pp und die darin bereitgestellten Inhalte. Verlinkte und über das Presse- und Politikportal erreichbare andere Portale werden nicht von dieser Erklärung erfasst.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Presse- und Politikportal und Teile der darin bereitgestellten Inhalte sind mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Es wird daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten. Nachstehend sind beispielhaft Inhalte und Gründe für die noch nicht hergestellte Barrierefreiheit aufgeführt:
- Linktexte sind nicht immer aussagekräftig, zudem fehlt die Angabe des Dateityps.
- Für einige Audio-Dateien müssen noch Textalternativen ergänzt werden.
- Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht immer konsistent.
- Für Videos müssen noch audiobasierte Alternativen eingefügt werden.
- PDF-Dokumente sind nicht alle barrierefrei.
- Bei manchen Infografiken sind die Kontrastwerte teils zu niedrig, und es werden teilweise ausschließlich Farben zur Kennzeichnung von Unterschieden eingesetzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.09.2023 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: https://testen.bitv-test.de/index.php?a=dl&t=s durch ein Audit sowie einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2023 überprüft.
Feedback
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel per E-Mail mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805 Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: schlichtungsstelle-bgg.de