Teilnahmemodus

Das sind die Teilnahmebedingungen des Dr. Georg Schreiber Medienpreises.

Wettbewerbsbedingungen

Zugelassen sind Beiträge junger Journalistinnen und Journalisten bis einschließlich 35 Jahre zu den Themen Gesundheit und Soziales, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 in einer in Bayern erscheinenden Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht oder von einem Rundfunksender mit redaktionellem Sitz bzw. einem Landesstudio in Bayern ausgestrahlt worden sind. Zugelassen sind in der Kategorie Online auch speziell für das Internet multimedial produzierte Beiträge auf allgemein zugänglichen Webadressen. Videos, die speziell für allgemein zugängliche Videoportale (wie YouTube) produziert werden, werden in der Kategorie Fernsehen berücksichtigt. Beiträge aus den elektronischen Medien außerhalb Bayerns müssen thematisch relevant für den Freistaat sein. Der Sonderpreis für die Printmedien ist ohne Altersbeschränkung bundesweit ausgeschrieben.

Kategorien:
Zugelassen sind alle in Bayern erscheinenden Printmedien im Bereich der Zeitungen und Zeitschriften ungeachtet des Verbreitungsgebietes. Die Fachpresse ist ausgenommen. Berücksichtigt werden zudem Hörfunk, Fernsehen und das Internet, wobei der betreffende Beitrag aus einer Redaktion in Bayern stammen bzw. thematisch relevant für Bayern sein muss.

Themen:
Zugelassen sind die Bereiche Gesundheit und/oder Soziales.

Beiträge/Stilform:
Zugelassen sind Einzelbeiträge (maximal drei Arbeiten pro Autor), Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen (Nachricht, Kommentar, Interview, Reportage, Glosse, Feature) in deutscher Sprache. Beim Online-Preis sind ebenso alle gestalterischen Formen zulässig, Einzelbeiträge und Foren aber vom Wettbewerb ausgenommen.

Erscheinungszeitraum:
Die Beiträge müssen erstmals zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 erschienen bzw. gesendet oder abrufbar sein.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind einzelne Journalisten, die im Ausschreibungsjahr zum Zeitpunkt des Erstabdrucks bzw. der Erstausstrahlung noch nicht 36 Jahre alt sind. Zugelassen sind auch Autorenteams, wobei keiner der beteiligten Autoren zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung über 36 Jahre alt sein darf.

Sonderpreis:
Es wird ausschließlich im Printbereich ein Sonderpreis verliehen. Zugelassen sind auch hier die Themen Gesundheit und/oder Soziales. Die Bewerber unterliegen aber keiner Altersbegrenzung. Zudem werden sämtliche in Deutschland erscheinenden Zeitungen bzw. Zeitschriften (ausgenommen die Fachpresse) mit bundesweitem Verbreitungsgebiet berücksichtigt sowie entsprechende Beiträge im Internet.

Teilnahmemodus:
Vorschläge bzw. Bewerbungen können einreichen

  • die Autorin/der Autor
  • Dritte (Chefredakteure, Herausgeber, Leser)
  • die AOK, die NJB und die DJS
  • die Mitglieder der Jury

Bewerbungsunterlagen:
Der Bewerbung auf dem Postweg sind beizufügen

Print: der Beitrag in dreifacher Ausfertigung

  • Hörfunk/Fernsehen/Videos (auf allgemein zugänglichen Videoportalen):
  • in dreifacher Ausfertigung die Angabe des Senders, des Titels, des Sendedatums und der Länge sowie das Textmanuskript und eine ausführliche Inhaltsangabe
  • Online: eine Inhaltsangabe in deutscher Sprache und dreifacher Ausfertigung
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Verfassers und des Publikationsorgans
  • Datum der Erstveröffentlichung
  • Kurzbiographie des Verfassers/der Verfasser
  • Ergänzend für Hörfunk/Fernsehen und Online: per Mail die freigeschalteten Links


Information:
e-mail: medienpreis(at)by.aok.de
Telefon: 089 62730-184

Anmeldung:
AOK Bayern, Zentrale, z. Hd. Frau Andrea Winkler-Mayerhöfer
Carl-Wery-Str. 28, 81739 München

Einsendeschluss:
15. Januar 2024 (Eingangsstempel)
Eingereichte Beiträge werden nicht zurückgesandt.

Ehrenpreis:
Zudem sehen die Veranstalter die Vergabe eines Ehrenpreises vor, für den eine Bewerbung nicht möglich ist. Über die Vergabe befindet die Jury.

Preisverleihung:
Die Gewinner werden im Rahmen eines öffentlichen Festaktes in München ausgezeichnet.


Mit ihrer Bewerbung bestätigen die Teilnehmer die Anerkennung der Statuten des „Dr. Georg Schreiber-Medienpreises“. Insbesondere räumen sie den Veranstaltern das Recht zur Veröffentlichung eines prämierten Beitrags ein.
Die Entscheidungen der Jury sind unabhängig.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Statuten des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises

Stand: 04.04.2023

Format: PDF | 353 KB

Kontakt

Ansprechpartnerin

Andrea Winkler-Mayerhöfer

AOK Bayern