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AOK Bayern begrüßt Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung  

08.12.2023 AOK Bayern 2 Min. Lesedauer

Die telefonische Krankschreibung ist ab sofort wieder bei Krankheiten ohne schwere Symptome und bei Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind, möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.

Frau mit Tee und Telefon im Bett

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Bayern begrüßt die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. „Diese Möglichkeit trägt dazu bei, Arztpraxen kurzfristig zu entlasten und Kontakte bei Infektionen zu vermeiden“, sagt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Umgang mit der telefonischen Krankschreibung gewissenhaft und verantwortungsbewusst war."

Die telefonische Krankschreibung wurde während der Corona-Pandemie ermöglicht, um Patientinnen und Patienten und Personal in Praxen zu schützen und zu entlasten. Zunächst lief diese Art der Krankschreibung am 31. März 2023 aus. Die Neuregelung gilt seit dem 07. Dezember 2023. Eine erstmalige telefonische Krankschreibung ist bis zu fünf Kalendertage möglich. Für Folgekrankschreibungen muss die Patientin oder der Patient die Arztpraxis aufsuchen.

 

Dr. Regina Greck
Pressesprecherin

Dr. Regina Greck

AOK Bayern