Pressemitteilung

„Ein guter Tag für Patienten und Versicherte“

26.04.2024 AOK Bayern 2 Min. Lesedauer
Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, und Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, bei der Unterzeichnung der Honorarvereinbarung für 2023 und 2024.
Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, und Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, bei der Unterzeichnung der Honorarvereinbarung für 2023 und 2024.

AOK Bayern und KZVB einigen sich über Honorare 2023 und 2024

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns konnten die Vergütungsverhandlungen für die Jahre 2023 und 2024 auf dem Verhandlungsweg abschließen. Damit bleibt die zahnmedizinische Versorgung der rund 4,7 Millionen AOK-Versicherten weiterhin gesichert, die Praxen bekommen Rechts- und Planungssicherheit. Die Vertragspartner sprechen von einem guten Tag für die Patientinnen und Patienten, die Versichertengemeinschaft sowie auch für die zukünftige vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit.

Dem Ergebnis ging ein längerer Verhandlungsprozess über den Umfang der Budgeterhöhung für das Jahr 2023 voraus, die zur Anrufung des Landesschiedsamts führte. Die KZVB und die AOK Bayern suchten gemeinsam nach einer Lösung, um die Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das Anfang 2023 in Kraft getreten ist, auf die bayerischen Zahnarztpraxen und die Beitragszahlenden auszubalancieren. Das Ergebnis ist jetzt ein Zwei-Jahres-Vertrag.

Für das Jahr 2023 wurde eine Regelung getroffen, die für beide Vertragsparteien Rechts- und Honorarsicherheit begründet. Auf dieser Basis wurden dann weiterführende Bestimmungen zur Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… für das Jahr 2024 getroffen.

Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:

„Die Wiedereinführung der Budgetierung durch die Ampelkoalition war ein grundfalsches Signal. Dadurch geht die Niederlassungsbereitschaft zurück, und die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr. Das Verhandlungsergebnis, das wir nun mit der AOK Bayern erzielen konnten, ist ein wichtiges Zeichen. Die Selbstverwaltung in Bayern hat es jetzt geschafft, auch unter den Rahmenbedingungen des Berliner Spargesetzes ausreichend Mittel für die zahnmedizinische Versorgung bereitzustellen. Dies ist ein wichtiger Beitrag dazu, dass wir unseren Sicherstellungsauftrag Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KVen/KZVen) sind verpflichtet, die vertragsärztliche… weiterhin erfüllen können. Noch gibt es in Bayern keine zahnmedizinisch unterversorgten Bereiche. Wir werden alles dafür tun, dass das auch künftig so bleibt.“

Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern ergänzt:

„Das Ziel unserer Verhandlungen war es, die vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten der AOK in Bayern weiterhin sicherzustellen und zugleich den Beitragszahlenden gerecht zu werden. Das ist uns mit der nun vorliegenden Vereinbarung gemeinsam gelungen. Der konstruktive Austausch mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in den letzten Wochen ist im Ergebnis eine gute Grundlage für die weitere vertrauensvolle vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit im Sinne einer guten Versorgung der Versicherten. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen, die vor uns liegen, wollen wir weiter gemeinsam innovative Wege der Versorgung miteinander gestalten und mit weiteren Schritten in der Digitalisierung von Prozessen unsere Partnerschaft erfolgreich voranbringen.“

1 passender Download

  • AOK_Bayern_und_KZVB_einigen_sich_ueber_Honorare_2023_und_2024.pdf

    Format: PDF | 351 KB

Dr. Regina Greck
Pressesprecherin

Dr. Regina Greck

AOK Bayern