„Wir lassen Menschen mit Behinderung nicht im Stich“
AOK Bayern und KZVB verbessern zahnmedizinische Versorgung
Die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen mit schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen stellt eine besondere Herausforderung dar. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Bayern und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) konnten sich nun auf einen Vertrag verständigen, der den höheren Aufwand finanziell vergütet. Davon werden sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte profitieren.
Der Vertrag gilt für Patientinnen und Patienten, die unter schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen leiden und mindestens den Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die… vier haben. Sie werden oft in Intubationsnarkose (ITN) behandelt. Der erhebliche Mehraufwand, den diese Behandlung verursacht, wird den Praxen künftig mit einer Pauschale von 150 Euro vergütet. Voraussetzung ist die Teilnahme am ITN-Vertrag sowohl durch den Zahnarzt als auch durch den Patienten. Der Vertrag tritt am 1. April 2025 in Kraft und ist vorerst auf zwei Jahre befristet. Die Botschaft, die von diesem Vertrag ausgeht, ist eindeutig: Wir lassen Menschen mit Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… nicht im Stich.
Dazu erklärt Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:
„Wir Zahnärzte kümmern uns auch um die sogenannten besonders vulnerablen Patienten. Allerdings verursacht der damit verbundene höhere Aufwand auch höhere Kosten. Es ist der AOK Bayern hoch anzurechnen, dass sie dafür pro Jahr einen sechsstelligen Betrag zur Verfügung stellt. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen dünnt sich die Versorgungslandschaft zusehends aus. Die verbleibenden Kollegen müssen deshalb mehr Patienten versorgen. Dennoch kommen wir weiterhin unserer ethischen Verpflichtung nach. Dazu gehört die Versorgung von behinderten, immobilen und hochbetagten Patienten. Dies erfolgt vielfach auch durch eine aufsuchende Betreuung. Seit 2022 koordiniert die Landesarbeitsgemeinschaft Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… (LAGP) die Aktivitäten in diesem Bereich. Die AOK Bayern war Gründungsmitglied der LAGP und lässt ihren Worten nun Taten folgen.“
Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, ergänzt:
„Es ist uns ein großes Anliegen, die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung zu verbessern. Denn die Verbesserung und der Erhalt der Zahngesundheit sind ein wichtiger Faktor für eine insgesamt bessere Lebensqualität gerade dieser vulnerablen Zielgruppe. Wir freuen uns deshalb, dass wir uns mit der KZVB gemeinsam auf eine Qualitätsverbesserung der Versorgung durch bedarfsgerechte Leistungen über die geltenden Bestimmungen der vertragszahnärztlichen Versorgung hinaus einigen konnten.“