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Eigenanteile für Pflegeheim-Bewohner seit Jahresbeginn um 14 Prozent gestiegen

31.10.2023 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht jetzt quartalsweise Daten zu Pflegekosten

Foto: Eine Pflegerin sitzt am Bettrand und hält die Hand einer alten, pflegebedürftigen Frau.

Die Eigenanteile, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen zu zahlen haben, sind im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 im Vergleich zu 2022 erneut um 14 Prozent gestiegen. Im vergangenen Jahr hatten die sogenannten einrichtungsbezogenen Eigenanteile (EEE) bereits um 24 Prozent zugelegt. Ohne Berücksichtigung der gestaffelten Zuschläge nach Wohndauer sind zurzeit im Durchschnitt 2.778 Euro pro Monat zu zahlen, während es 2022 noch 2.540 Euro waren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… (WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… ) auf Basis der Preise, die die Pflegeheime bis zum 30. September zur Anzeige im Pflegenavigator der AOK gemeldet haben.

Der ermittelte Gesamtbetrag von 2.778 Euro pro Monat setzt sich zusammen aus einem pflegebezogenen Eigenanteil von 1.400 Euro, einem Anteil von 898 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten in Höhe von 480 Euro. Wenn man die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge abzieht, ergibt sich für Menschen, die neu in ein Pflegeheim ziehen, aktuell ein pflegebezogener Eigenanteil von 1.330 Euro pro Monat. Pflegebedürftige mit einer Wohndauer von einem Jahr bis zu zwei Jahren müssen 1.050 Euro zahlen, bei zwei bis drei Jahren sind es 770 Euro. Bei einer Wohndauer von mehr als drei Jahren reduziert sich der Eigenanteil auf 420 Euro monatlich. Die Soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… trägt über die Anfang 2022 eingeführten Zuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen einen Teil der zusätzlichen Belastungen, die durch die steigenden Preise entstehen.

Grafik: Säulendiagramm mit 5 Säulen
Seit 1. Januar 2022 gilt eine Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige, die bis zu einem Jahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung wohnen, erhalten von der Pflegeversicherung einen Leistungszuschlag in Höhe von fünf Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen (EEE). Pflegebedürftige mit einer Wohndauer zwischen einem und zwei Jahren 25 Prozent, solche mit einer Wohndauer von zwei bis drei Jahren 45 Prozent und alle die bereits länger als drei Jahre in einem Pflegeheim leben, erhalten 70 Prozent der Eigenanteile durch die Pflegekasse erstattet. Zusätzlich zu den pflegebedingten Eigenanteilen zahlen die Pflegebedürftigen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung als auch die sogenannten Investitionskosten. Im Bundesdurchschnitt betrugen die Zuzahlungen 2.708 Euro pro Monat für jemand, der neu in ein Pflegeheim eingezogen ist. Dabei entfielen 898 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 480 Euro auf die Investitionskosten.

Die vom WIdO ebenfalls ausgewerteten Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer machen zudem deutlich, dass es bei den selbst zu tragenden Pflegekosten von Bewohnerinnen und Bewohnern eine große regionale Spanne gibt. Sie reicht von Gesamtkosten in Höhe von 2.216 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt bis zu 3.329 Euro monatlich im Saarland (jeweils ohne Berücksichtigung der nach Wohndauer gestaffelten Leistungszuschläge).

Das WIdO stellt die aktuellen Daten zu den Pflegekosten ab sofort quartalsweise im Internetauftritt des WIdO online. Im Gegensatz zu anderen Analysen berücksichtigen die Analysen des WIdO auch die Ausbildungskosten, die aktuell von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime zu tragen sind, und bilden die tatsächlichen Kosten somit realistisch ab.