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EU-Ticker August 2024

27.08.2024 AOK-Bundesverband 9 Min. Lesedauer

Die neue EU-Kommission steht frühestens im Oktober. Die für gesundheitspolitische Themen relevanten Parlamentsausschüsse sind hingegen schon besetzt. Weitere Themen: Regeln zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) und ein besserer Schutz vorm Passivrauchen.

Die blaue Europafahne mit den gelben Sternen flattert im Wind.
Im Wind flatternde Europafahne

Neue EU-Kommission steht frühestens im Oktober

Die EU-Mitgliedstaaten haben noch bis Ende August Zeit, jeweils eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die nächste EU-Kommission zu benennen. Im September beginnen dann die Einzelgespräche der Benannten mit der bereits vom Europaparlament wiedergewählten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Diese erstellt dann einen Entwurf für die Zusammenstellung der nächsten Kommission und die Zuteilung der Ressorts. Stimmt der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs dem Personaltableau zu, geht die Liste an das Parlament. Dort müssen sich alle Kandidatinnen und Kandidaten Anhörungen in den jeweiligen Fachausschüssen stellen. Nach derzeitigem Zeitplan finden diese Hearings im Oktober statt. Das Plenum des Parlamentes könnte dann noch im selben Monat im Block über die neue Kommission abstimmen. Diese nähme dann im November ihre Arbeit auf. Da Deutschland die Präsidentin stellt, erhält die Bundesrepublik keinen weiteren Kommissionsposten. Fest steht bereits, dass die noch übergangsweise amtierende EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides ihre Arbeit in Brüssel nicht fortsetzen wird. Ihr Heimatland Zypern hat mit dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Costas Kadis bereits einen neuen Kandidaten für die nächste Kommission benannt.

Das Europaparlament hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 18. Juli in ihrem Amt bestätigt. Die deutsche CDU-Politikerin und Spitzenkandidatin der Europäischen Volkspartei (EVP) war zuvor vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs nominiert worden. Von der Leyen erhielt in der geheimen Abstimmung 402 Stimmen; 284 Abgeordnete votierten gegen sie, 22 Stimmzettel waren ungültig. Dem Parlament gehören in der neuen Legislaturperiode 719 Abgeordnete an. Deutschland ist mit 96 Volksvertreterin in Brüssel und Straßburg vertreten.

Vier deutsche EU-Abgeordnete im Santé-Ausschuss

Mit 90 Mitgliedern ist der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) auch in der neuen Legislaturperiode das größte Fachgremium des Europaparlaments. Deutschland ist mit zwölf Abgeordneten in diesem Fachgremium vertreten, vier mehr als bisher. Hinzu kommen 13 stellvertretende Mitglieder.

Nach der Entscheidung gegen einen eigenen Gesundheitsausschuss werden gesundheitspolitische Fragen auch in den nächsten fünf Jahren im ENVI-Unterausschuss für öffentliche Gesundheit (Santé) behandelt. Diesem Gremium gehören nun vier deutsche Europaparlamentarier an. Dazu zählen wie bisher Peter Liese (CDU) und Tiemo Wölken (SPD). Liese ist umwelt- und gesundheitspolitischer Koordinator für die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP); Wölken übt die gleiche Funktion für die Fraktion der Sozialdemokraten (S&D) aus. Neue Santé-Mitglieder sind Christine Andersson (AfD) und Oliver Schenk (CDU). Zu stellvertretenden Mitgliedern wurden Andreas Glück (FPD) und Manuela Ripa (ÖDP) gewählt. Beide gehörten dem Gremium bereits in der vergangenen Parlamentsperiode an.

ENVI und Santé hatten sich am 23. Juli für die neue Parlamentsperiode konstituiert. Zum ENVI-Vorsitzenden wurde der Italiener Antonio Decaro (S&D) gewählt. Ihm stehen zwei Stellvertreterinnen und zwei Stellvertreter zur Seite: Esther Herranz García (Spanien, EVP), Pietro Fiocchi (Italien, ECR), Anja Hazekamp (Niederlande, Linke) und András Tivadar Kulja (Ungarn, EVP). Den Unterausschuss für öffentliche Gesundheit leitet Adam Jarubas (Polen, EVP). Er hat drei Stellvertreterinnen und einen Stellvertreter: Tilly Metz (Luxemburg, Grüne/EFA), Stine Bosse (Dänemark, Renew), Romana Jerković (Kroatien, S&D) und Emmanouil Fragkos (Griechenland, ECR, EL). Nach der konstituierenden Sitzung im Juli befasst sich der neu zusammengesetzte ENVI-Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 4. September erstmals mit inhaltlichen Fragen.

  • Christine Andersson, AfD
  • Anja Arndt, AfD
  • Delara Burkhardt, SPD
  • Andreas Glück, FDP
  • Marc Jongen, AfD
  • Stefan Köhler, CSU
  • Peter Liese, CDU
  • Jutta Paulus, Bündnis 90/Die Grünen
  • Carola Rackete, Unabhängig
  • Oliver Schenk, CDU
  • Christine Schneider, CDU
  • Tiemo Wölken, SPD

Ersatzmitglieder:

  • Hildegard Bentele, CDU 
  • Michael Bloss, Bündnis 90/Die Grünen
  • Sebastian Everding, Partei Mensch Umwelt Tierschutz
  • Jens Gieseke, CDU
  • Martin Häusling, Bündnis 90/Die Grünen
  • Norbert Lins, CDU
  • Maria Noichl, SPD
  • Friedrich Pürner, Bündnis Sahra Wagenknecht
  • Dennis Radtke, CDU
  • Manuela Ripa, ÖDP
  • Christine Singer, Freie Wähler
  • Kai Tegethoff, Volt
  • Andrea Wechsler, CDU

EU will für mehr rauchfreie Umgebungen sorgen

Voraussichtlich am 17. September wird die EU-Kommission Vorschläge für rauchfreie Umgebungen vorlegen. Das berichtet die Europavertretung der deutschen Sozialversicherungen (DSVE). Es gehe um  einen besseren Schutz vor Passivrauchen in der Öffentlichkeit. Das betreffe neben Zigaretten auch Aerosole von E-Zigaretten oder erhitzten Tabakgeräten. Ursprünglich sollten die Empfehlungen bereits im Januar als Teil des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung veröffentlicht werden. Der belgische Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke hatte die Verzögerung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europaparlamentes (ENVI) vor der Europawahl deutlich kritisiert und auf den Einfluss der Tabaklobby zurückgeführt. Das Vorhaben werde „von mächtigen Industrieinteressen auf Kosten der Gesundheit der Europäer untergraben“.

Die EU-Gesundheitsminister hatten zuletzt bei ihrer Tagung am 21. Juni den Handlungsdruck auf die Kommission erhöht. Im EPSCO-Ministerrat wurden dazu zwei Initiativen vorgelegt. Lettland brachte einen von zwölf Mitgliedsländern unterstützten Aufruf ein, der sich für besseren Schutz junger Menschen vor Schäden durch neuartige Tabakerzeugnisse und nikotinhaltige Produkte einsetzt. In einem von elf Ländern – darunter Deutschland – mitunterzeichneten Papier setzt sich Dänemark für stärkeren Schutz von Kindern vor Werbung und Direktverkauf von Tabakerzeugnissen und nikotinhaltigen Produkten über digitale Plattformen ein. In beiden Fällen machen die Urheber auf die wachsenden Gefahren durch neue Nikotin- und Tabakprodukte aufmerksam. Die EU-Tabakgesetzgebung müsse sicherstellen, „dass sowohl neue als auch künftige Produkte in den Geltungsbereich fallen und dass Anbieter sozialer Medien mehr Verantwortung für die Vermarktung und den Verkauf von Tabak- und Nikotinerzeugnissen auf ihren Plattformen übernehmen“. Die Unterstützer der dänischen Initiative befürworten „ein Verbot von Aromen in nikotinhaltigen Produkten, eine Begrenzung des Nikotingehalts in diesen Produkten und gegebenenfalls ein Verbot bestimmter Produkte“.

Neue EU-Verordnung setzt Rahmen für KI-Systeme

Anfang August ist mit der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI-Verordnung) die weltweit erste umfassende Rechtsvorschrift im KI-Bereich in Kraft getreten. Die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… soll nach Darstellung der EU-Kommission sicherstellen, „dass in der EU entwickelte und verwendete KI vertrauenswürdig ist und Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte der Menschen bietet“. Überdies will die EU „die Einführung von KI-Technik fördern und ein günstiges Umfeld für Innovation und Investitionen schaffen“.

Die meisten Vorschriften gelten nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 2. August 2026. Die 27 Mitgliedstaaten haben jetzt ein Jahr Zeit, um nationale Behörden zu benennen, die künftig den Markt und die Anwendung der Vorschriften beaufsichtigen. Für den Übergang hat die Kommission eine Initiative auf den Weg gebracht, mit der KI-Entwickler dazu gewonnen werden sollen, „die wichtigsten Verpflichtungen der KI-Verordnung schon vor Ablauf der gesetzlichen Fristen freiwillig einzuhalten“.

Minimales Risiko betrifft laut Kommission die meisten KI-Systeme, darunter KI-gestützte Empfehlungssysteme oder Spamfilter. Wegen des geringen Risikos für die Rechte und die Sicherheit der EU-Bürger beinhaltet die Verordnung für diese Gruppe keine besonderen Vorgaben. Unternehmen können aber freiwillig Verhaltenskodizes einführen.

Systeme mit besonderer Transparenzverpflichtung, zum Beispiel Chatbots, müssen Nutzer deutlich darauf hinweisen, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben. Gekennzeichnet werden müssen auch realistisch wirkende Fotos, Videos oder Audios, die durch KI erstellt oder geändert wurden (Deepfakes). Informationspflichtig sind auch Programme zur biometrischen Kategorisierung oder Erkennung von Gefühlen. Auch künstlich erzeugte Texte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Hohes Risiko weist die Verordnung unter anderem Systemen zu, mit denen autonome Roboter betrieben werden oder die zur Personaleinstellung und zur Überprüfung von Kreditwürdigkeit genutzt werden. Für diese Gruppen gibt es Regeln zur Risikominderung, Protokollierung und Dokumentation, Information der Nutzer, menschlichen Aufsicht Die Krankenversicherungsträger, ihre Landesverbände, der GKV-Spitzenverband, die… und Cybersicherheit.

Unannehmbare Risiken verbindet die Verordnung mit KI-Systemen, die die Grundrechte der Menschen bedrohen. Sie werden verboten. Das betrifft Systeme oder Anwendungen, „die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen“ – etwa Spielzeug mit Sprachassistent, das Minderjährige zu gefährlichem Verhalten ermuntert, Systeme zur Bewertung des sozialen Verhaltens durch Unternehmen oder Behörden oder bestimmte Anwendungen der vorausschauenden polizeilichen Überwachung. Das Verbot betrifft auch die Verwendung biometrischer Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, einige Systeme zur Kategorisierung von Menschen. Für die biometrische Fernidentifizierung zur Strafverfolgungszwecken in Echtzeit im öffentlichen Raum gilt ein enger Rahmen.

Auf EU-Ebene soll das neu geschaffene Europäische Amt für künstliche Intelligenz die Umsetzung der KI-Verordnung koordinieren und die Tätigkeiten der nationalen Behörden unterstützen. Zudem werden für die EU-Institutionen und die Mitgliedsländer drei Beratungsgremien eingerichtet, darunter ein unabhängiger Wissenschaftsrat.

EU unterstützt afrikanische Länder bei Mpox-Bekämpfung

Die EU-Behörde zur Notfallvorsorge und Krisenbewältigung (HERA) wird nach Angaben der EU-Kommission „als Sofortmaßnahme gegen den Mpox-Ausbruch in Afrika 175.420 Dosen des Impfstoffs MVA-BNbeschaffen und spenden“. Die Impfdosen sollen durch das Afrikanische Zentrum für die Kontrolle und Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… von Krankheiten (Africa CDC) entsprechend dem regionalen Bedarf verteilt werden.

Der einzige von der US-Gesundheitsbehörde (FDA) als auch von der EU-Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Mpox-Impfstoff wird von dem dänischen Pharmaunternehmen Bavarian Nordic hergestellt. Das Biotechnologie-Unternehmen mit Wurzeln und Entwicklungsstandort in Bayern will zusätzlich 40.000 Impfdosen kostenlos bereitstellen. Die EU will außerdem die Mpox-spezifische Diagnostik und -Sequenzierung vor Ort mit 3,5 Millionen Euro unterstützen. Deutschland hat als nationale Hilfsmaßnahmen ein Labor für den Mpox-Nachweis in den Kongo geliefert und weitere Hilfen angekündigt.

Das Africa CDC hatte am 13. August eine „gesundheitliche Notlage für die kontinentale Sicherheit“ deklariert und die internationale Gemeinschaft um Unterstützung gebeten. Am 14. August hatte dann die Weltgesundheitsorganisation Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die als Koordinationsbehörde der… (WHO) die „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ (PHEIC) ausgerufen. Es bestehe die Gefahr, dass sich der Ausbruch innerhalb Afrikas und global ausbreite, sagte WHO-Präsident Tedros Adhanom Ghebreyesus.

Nach Ansicht des Europaabgeordneten Peter Liese ist die EU gut auf den Ausbruch der neuen Mpox-Variante vorbereitet. Von einem Corona-Szenario sei Europa „meilenweit entfernt“. HERA habe bereits 2022 mit Bavarian Nordic einen Liefervertrag über zwei Millionen Impfdosen geschlossen. Darüber hinaus stünden über das EU-Notfallprogramm Impfdosen im Wert von rund 86 Millionen Euro zur Verfügung. Der CDU-Politiker bedauerte jedoch, dass die EU-Staaten „bisher nicht bereit waren, eine europäische Antwort auf Mpox zu geben“. In der Corona-Pandemie hätten unterschiedliche Reise- und Impfempfehlungen die Menschen verunsichert: „Dies sollten wir nicht wiederholen.“ Seine Parlamentsfraktion (EVP) habe das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 4. September gesetzt.

Covid-19-Impfstoffverträge: EuGH kritisiert Kommission

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hätte die EU-Kommission den Abgeordneten des Europaparlamentes mehr Einblick in die 2020 und 2021 geschlossenen Verträge mit den Herstellern von Covid-19-Impfstoffen gewähren müssen. Das betrifft laut EuGH „insbesondere die Entschädigungsbestimmungen dieser Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den Kauf der Impfstoffe abgegeben haben“.

Für die verbindliche Bestellung von einer Milliarde Impfstoff-Dosen hatte die Kommission auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie sehr schnell rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben. Noch 2021 hatten Europaabgeordnete sowie Privatpersonen auf der Grundlage geltender Gesetze Zugang zu den Verträgen und mit diesen zusammenhängenden Dokumenten verlangt. Nachdem die Kommission ihnen lediglich teilweise online einen Zugang zu „bereinigten Fassungen“ gewährte, gingen die Antragsteller vor Gericht. Sie pochten insbesondere auf Veröffentlichung der an den Vertragsverhandlungen beteiligten Personen, um mögliche Interessenskonflikte überprüfen zu können.

Die Europarichter bemängelten jetzt nicht grundsätzlich, dass die Kommission Vertragsdetails unter Verschluss gehalten habe. Sie habe jedoch das Zurückhalten von Dokumenten nicht ausreichend begründet. Das betreffe vor allem Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse eingestuft worden seien. „Die Kommission hat nicht dargetan, dass ein weitergehender Zugang zu diesen Klauseln die geschäftlichen Interessen dieser Unternehmen tatsächlich beeinträchtigen würde“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Zudem hätten die Kläger laut Gericht Anspruch darauf gehabt, die Namen und die beruflichen oder institutionellen Aufgaben der Mitglieder des Verhandlungsteams zu erfahren und deren Erklärungen zum Nichtvorliegen von Interessenkonflikten einzusehen. Das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung personenbezogener Daten sei in diesem Fall wichtiger als der von der Kommission angeführte Schutz der Privatsphäre.

In der umstrittenen Frage möglicher Schadensersatzansprüche bei Impfschäden gab der EuGH allerdings der Kommission recht. Grundsätzlich hafte nach EU-Recht zwar der Hersteller für seine Produkte. Dies könne auch „nicht durch eine die Haftung begrenzende oder von der Haftung befreiende Klausel begrenzt oder ausgeschlossen werden“. Jedoch verbiete die entsprechende EU-Richtlinie 85/374 nicht, „dass ein Dritter den Schadensersatz erstattet, den ein Hersteller wegen der Fehlerhaftigkeit seines Produkts gezahlt hat“. In den Impfstoffverträgen hatte die EU die Schadenshaftung übernommen, um das von den Pharmaunternehmen getragene Risiko der schnellen Impfstoffentwicklung mit verkürzten Fristen auszugleichen. Dies sei öffentlich bekannt gewesen und von allen EU-Mitgliedstaaten gebilligt worden, betonte der EuGH.

Die EU-Kommission will die EuGH-Entscheidungen nun „sorgfältig prüfen“. Die Richter hätten jedoch anerkannt, dass die Kommission zu Recht geschäftliche Interessen der Vertragspartner geschützt habe. Das betreffe neben den Produktionsstandorten auch Bestimmungen über die Rechte an geistigem Eigentum, Angaben zu An- und Vorauszahlungen sowie den Zugang zu den Lieferplänen. „Im Allgemeinen gewährt die Kommission im Einklang mit den Grundsätzen der Offenheit und Transparenz der Öffentlichkeit den größtmöglichen Zugang zu Dokumenten“, heißt es in der Stellungnahme. In diesen Fällen habe man „eine schwierige Balance finden (müssen) zwischen dem Recht der Öffentlichkeit, einschließlich der Mitglieder des Europäischen Parlaments, auf Information sowie den rechtlichen Anforderungen, die sich aus den Covid-19-Verträgen selbst ergeben, was zu Schadensersatzforderungen auf Kosten der Steuerzahler führen könnte“.