Nachricht

Stichwort PPR 2.0: Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern

14.03.2024 AOK-Bundesverband 3 Min. Lesedauer

Bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und mehr Qualität der Patientenversorgung – diese Ziele sollen mit dem Personalbemessungsinstrument PPR 2.0 erreicht worden. Doch die geplante Neuregelung ist umstritten.

Foto: Zwei weibliche Pflegefachkräfte blicken auf einen Dokumentationbogen

Mehrere Bundesländer haben sich kritisch zu der Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… positioniert. Die ursprünglich am 22. März 2024 geplante Beratung und Beschlussfassung des Bundesrates zur PPR 2.0 ist auf Antrag des Landes Hamburg von der Tagesordnung genommen worden. Ursprünglich war der Start der PPR 2.0 bereits am 1. Januar vorgesehen gewesen. In der letzten Beschlussvorlage war das Inkrafttreten dann auf den 1. Juni verschoben worden. Nun ist unklar, wann das neue Personalbemessungsinstrument tatsächlich kommt. Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband hatte in seiner Stellungnahme zwar einzelne Nachbesserungen in der Verordnung begrüßt, sieht das Vorhaben aber insgesamt sehr kritisch.

Die Verordnung soll eine bedarfsgerechte Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… sicherstellen, indem Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs festgelegt werden – auf Normalstationen für Kinder und Erwachsene sowie auf Intensivstationen für Kinder.

Die PPR 2.0 ist als Übergangslösung gedacht, bis voraussichtlich Ende 2025 ein weitergehendes Instrument vorliegt. Das geplante Personalbemessungsinstrument ist die Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung PPR aus den 90er Jahren. Als die PPR 1993 in Kraft trat, rechnete die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit einem Personalmehrbedarf von mehr als 20 Prozent. Am Ende gab es laut Verdi einen Zuwachs von 21.000 Vollzeitkräften auf chirurgischen und internistischen Normalstationen.1997 wurde die PPR gesetzlich schon wieder abgeschafft. Als Grundlage für die interne Berechnung von Personalschlüsseln diente sie aber weiter in vielen Krankenhäusern.

Angesichts der sich kontinuierlich verschlechternden Arbeitssituation der Pflegekräfte im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… nahm die Diskussion um die Personalsituation wieder Fahrt auf, sodass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und Verdi im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) im August 2019 auf erste Eckpunkte für ein Personalbemessungsinstrument verständigten. Auf diesen Vorarbeiten basiert die PPR 2.0. Von Mai bis Juli 2023 wurde die neue Version in 44 Krankenhäusern erprobt.

Die PPR 2.0 sieht vor, dass Patienten täglich in je vier Grund- und Spezialpflege-Leistungsstufen eingeteilt werden: Allgemeine Pflege (Stufe A), darunter fallen allgemeine Tätigkeiten wie Ernährung, Körperpflege oder Bewegung, und spezielle Pflege (Stufe S) mit patientenspezifischen Tätigkeiten wie der Behandlung nach Operationen oder der Wundversorgung. Beiden Kategorien sind vier Versorgungsstufen zugeordnet, von A 1 (Grundleistungen) bis A 4 (hochaufwändige Leistungen) beziehungsweise S 1 bis S 4. Jeder dieser Stufen ist ein Minutenwert zugeordnet. Hinzu kommen Grund- und Fallwerte als Basis. In der Summe ergibt sich so ein Zeitwert pro Patienten, der den Pflegepersonalbedarf abbilden soll. Der zusammengefasste Wert aller Patienten ergibt den Pflegepersonalbedarf des Hauses.

Die PPR 2.0 soll aktuelle Entwicklungen in der Pflege abbilden. Insgesamt ergibt sich nach einer ersten Einschätzung der DKG eine durchschnittliche Steigerung des Pflegezeitbedarfs pro Patienten um 8,1 Prozent gegenüber der alten PPR. Zudem sieht die PPR 2.0 eine Tagesschicht – sie gilt von 6 bis 22 Uhr statt wie bisher von 6 bis 20 Uhr – und eine Nachtschicht zwischen 22 und 6 Uhr vor. Die „alte “ PPR beinhaltete keine Berechnung für den Nachtdienst.

Die Krankenhäuser sollen laut der Verordnung verpflichtet werden, ihre erhobenen Daten an das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Dieses sammelt und wertet die Daten aus. Gegenüber dem Referentenentwurf sieht die letzte Fassung der Verordnung vor, dass auch die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… die Datenauswertungen des Instituts erhalten. Damit ist eine Kernforderung des AOK-Bundesverbandes erfüllt worden. „Patientinnen und Patienten haben das Recht zu erfahren, in welchen Krankenhäusern ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind und wo nicht“, hatte der AOK-Bundesverband in seiner Stellungnahme argumentiert. „So können sie eine Auswahlentscheidung im Sinne der pflegerischen Qualität treffen.“ Nicht berücksichtigte Krankenhäuser würden zudem dazu motiviert, sich verstärkt um die Akquise von Pflegekräften zu bemühen.
 

Grundsätzlich sieht der AOK-Bundesverband die PPR 2.0 kritisch und bezweifelt, dass die gesteckten Ziele mit der vorliegenden Verordnung erreicht werden können: „Die bisherigen Tests haben bereits gezeigt, dass die PPR 2.0 im Stationsalltag nur bedingt überzeugt“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. So habe es sowohl erkennbare Probleme bei der Einstufung der Patientinnen und Patienten als auch einen wesentlich höheren Schulungsbedarf als angenommen gegeben. „Ebenso konnte vielfach keine Zeitersparnis erreicht werden. Allein diese Punkte deuten darauf hin, dass mit der PPR 2.0 den Pflegenden ein massiver zusätzlicher Aufwand ohne erkennbaren Nutzen zugewiesen wird“, so die Stellungnahme. Zudem bleibe unklar, wie durch die Einführung eines Instrumentes, dass lediglich die aktuelle Situation beschreibe, dem Mangel an Pflegekräften begegnet werden könne.