Transparenzberichte neu aufgelegt: Elf AOKs veröffentlichen Kennzahlen zu Leistungsspektrum und Servicequalität
Bereits seit 2020 veröffentlichen die elf AOKs im Bundesgebiet auf freiwilliger Basis sogenannte Transparenzberichte, mit denen die insgesamt über 27 Millionen Versicherten einen besseren Überblick über das Leistungsspektrum und die Servicequalität ihrer Gesundheitskasse erhalten. „Seit vier Jahren können sich unsere Versicherten anhand von Kennzahlen ein konkretes Bild davon machen, was ihre AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… im zurückliegenden Jahr für die Versichertengemeinschaft geleistet hat. Das schafft nicht nur Transparenz, sondern auch Vertrauen in die Arbeit unserer Mitarbeitenden, die sich tagtäglich aktiv für die Anliegen unserer Versicherten einsetzen“, erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Die neuen Transparenzberichte der AOK-Gemeinschaft für das Berichtsjahr 2023 sind seit wenigen Tagen im Internet abrufbar.
Neben den Daten zum Leistungsgeschehen, die auch Bearbeitungszeiten sowie Anzahl von Widersprüchen und Klagen berücksichtigen, werden auf den über 40 Seiten darüber hinaus viele Beratungsangebote vorgestellt. Neu hinzugekommen sind in der Neuauflage Auskünfte zum Thema „Digitale Beratung“. Die erweiterten Informationen zu Behandlungs- und Pflegefehlern wurden erstmals im letzten Jahr in die Transparenzberichte aufgenommen.
Inzwischen sind zahlreiche Wettbewerber dem AOK-Beispiel gefolgt und haben eigene Transparenzberichte veröffentlicht: „Wir sehen es positiv, wenn diese Einblicke immer mehr Menschen zur Verfügung stehen, schließlich stärken wir damit den Informationsbedarf und die Gesundheitskompetenz unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Die AOK-Chefin begrüßt, dass im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) über eine verpflichtende Veröffentlichung solcher Transparenzberichte für alle gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… nachgedacht wird. Das hierfür vorgesehene Internetportal soll unter Federführung des GKV-Spitzenverbandes entstehen.
„In dieser Hinsicht geht der vorliegende Gesetzesentwurf in die richtige Richtung. Allerdings müssen noch einige Punkte konkretisiert oder nachgebessert werden. Nicht alle derzeit darin vorgesehenen Kennzahlen ergeben Sinn oder können ohne Weiteres von den Kassen bürokratiearm und kostengünstig erhoben werden“, so Reimann. Die AOK werde das Vorhaben jedenfalls konstruktiv begleiten. „Für uns ist es wichtig, dass sich der Gesetzgeber auf valide und vergleichbare Zahlen verständigt, die den Versicherten auch einen echten Mehrwert bringen. Auch werden wir darauf achten, dass bei der Auswahl der Parameter nicht der kleinste gemeinsame Nenner das Rennen macht. Denn mit unseren Transparenzberichten haben wir einen hohen Standard gesetzt, den wir aufrechterhalten wollen“, sagt Reimann.