AOK begrüßt Eckpunkte für Reform der Notfallversorgung
Reimann: Integrierte Notfallzentren als eigenständige Organisationseinheiten konzipieren
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… begrüßt wesentliche Elemente der heute von Minister Lauterbach vorgelegten Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung, übt aber Kritik an der Konzeption der Integrierten Notfallzentren.
„Es wird Zeit, die ineffiziente und für Patientinnen und Patienten verwirrende Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… -Bereich endlich zu überwinden. Die in den Eckpunkten des BMG vorgesehenen Integrierten Notfallzentren, die von Krankenhausträgern und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben werden sollen, sind daher ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion.
„Im Notfall brauchen Patientinnen und Patienten eine zentrale Anlaufstelle, die für die richtige Versorgung sorgt. Allerdings greifen die Eckpunkte hier aus unserer Sicht deutlich zu kurz.“ Aus Sicht der AOK sollten die Integrierten Notfallzentren (INZ) als rechtlich eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten konzipiert werden – mit eigenem Personal und geeigneter technischer Ausstattung. „Die INZ sollten von Vertragsärztinnen und Ärzten und den Ärztinnen und Ärzten der jeweiligen Klinik gemeinsam betrieben werden, um Verteilungskämpfe und Fehlanreize bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten zu verhindern und die Sektorengrenzen bei der Notfallversorgung endlich zu überwinden“, fordert Reimann.
Die vorgesehene regionale Planung der INZ auf Basis bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben durch die Selbstverwaltungs-Partner auf Landesebene sieht die AOK dagegen positiv. Auch die geplante bessere Vernetzung der Notrufnummer des Rettungsdienstes (112) und der Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117), die Klarstellung des Sicherstellungsauftrages der KVen und weitere im Eckpunkte-Papier vorgesehene strukturelle Maßnahmen, die Defizite in der ambulanten Versorgung angehen, werden von der AOK ausdrücklich begrüßt: „So kann es gelingen, die Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene zu steuern und die knappen Ressourcen bedarfsgerecht einzusetzen“, betont AOK-Vorständin Reimann. „Dies sollte verpflichtend und idealerweise bundesweit umgesetzt werden.“
Die in den Eckpunkten vorgesehenen zusätzlichen Mittel über eine pauschale Vorhaltefinanzierung der Termin-Servicestellen (TSS) stoßen beim AOK-Bundesverband auf Kritik, weil es bereits jetzt regional die Möglichkeit gibt, den Betrieb der TSS oder die Strukturen des Notdienstes zu fördern.
(Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 16.01.24)