Pressemitteilung

Mindestmengen wirken: Versorgung von Brustkrebs und Lungenkrebs konzentriert sich auf weniger Kliniken mit mehr Routine

06.11.2024 AOK-Bundesverband

AOK veröffentlicht Mindestmengen-Transparenzkarte für 2025 / Reimann: Konzentration führt zu weniger Komplikationen und niedrigerer Sterblichkeit

OP-Szene: Ärztin ist über den Patienten auf dem OP-Tisch gebeugt, recht daneben der Assitent mit dem Rücken zum Betrachter, Perspetive von rechts unten nach links oben

Die Anhebung der Mindestmengen für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs führt 2025 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung auf Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Standorte mit viel Routine bei den jeweiligen Eingriffen, die laut Studien auch bessere Behandlungsergebnisse vorweisen können. Nach der heute veröffentlichten Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… wird die Zahl der an Lungenkrebs-Behandlung beteiligten Krankenhaus-Standorte von bundesweit 169 in diesem Jahr auf 144 im kommenden Jahr sinken (minus 15 Prozent). Die Zahl der Kliniken, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Brustkrebs-Operationen erhalten, reduziert sich von 425 auf 393 (minus 8 Prozent). Auch bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) ist ein starker Konzentrationsprozess erkennbar.

Die Mindestmengen für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in diesem Jahr neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. „Die Brustkrebs-Mindestmenge liegt damit 2025 auf dem Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren verlangt“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Die Konzentration der Krebsversorgung auf weniger Krankenhaus-Standorte mit höheren Fallzahlen ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Mindest-Fallzahlen zu mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, weniger Komplikationen und niedrigeren Sterblichkeitsraten führen.“ Bei den Pankreas-Operationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus 9 Prozent). Hintergrund ist auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025. Schon von 2023 auf 2024 waren vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgabe 46 Standorte aus der Versorgung ausgeschieden.

Auswirkungen der Mindestmengen-Regelungen: Aktuelle Übersicht zur Zahl der OP-berechtigten Klinik-Standorte

   2022  2023  2024 2025 Veränderung  2024/2025
Leber-
transplantation
21 20 18 18 keine
Nieren-
transplantation
37 36 36 38 +2
(+6%)
Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus (Speiseröhre 223 147 111 107 -4
(-4%)
Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas (Bauchspeicheldrüse) 424 405 359 327 -32
(-9%)
Allogene Stammzelltransplantation* 91 92 72 48 -24
(-33%)
Kniegelenk-Totalendoprothesen 932 938 907 892 -15
(-2%)
Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit Geburtsgewicht unter 1.250 g 163 157 144 146 +2
(+1%)
Chirurgische Behandlung von Brustkrebs 425 393 –32
(-8%)
Thoraxchirurgische Behandlung von
Lungenkrebs
169 144 -25
(-15%)

*Seit 2024 bezieht sich die Mindestmenge nur noch auf Transplantationen von allogenen Stammzellen. Die Transplantation von autologen Stammzellen ist keine Mindestmengen-Leistung mehr.

Halbierung der Zahl der Kliniken mit Ösophagus-Versorgung gegenüber 2022

Weniger Bewegung gibt es im kommenden Jahr bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus): Hier sinkt die Zahl von 111 auf 107 Standorte. Allerdings hatte es in diesem Leistungsbereich bereits in den beiden letzten Entscheidungsrunden einen starken Konzentrationsprozess gegeben, nachdem die Mindestmenge für diesen Eingriff von 10 auf 26 Fälle pro Jahr angehoben worden war. So waren im Jahr 2022 noch mehr als doppelt so viele Klinik-Abteilungen (223 Standorte) an der Versorgung beteiligt wie im kommenden Jahr. Eine Klage von Krankenhaus-Trägern gegen die Anhebung dieser Mindestmenge war im Juni 2023 vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden.

Deutlichster Rückgang der Standorte bei Stammzell-Transplantationen

Den deutlichsten Rückgang von operierenden Klinik-Standorten zeigt die Übersicht der AOK bei den Stammzell-Transplantationen: Hier sinkt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Kliniken von 72 auf 48 im kommenden Jahr (minus 33 Prozent). Diese starke Reduktion, die auch schon in der letzten Entscheidungsrunde zu verzeichnen war, hat auch bei dieser Behandlung mit einer Anhebung der Mindestmenge von 25 auf 40 Fälle pro Jahr zu tun. Zudem gab es eine Änderung der medizinischen Vorgaben: Die Mindestmenge, die bis 2023 für allogene (körperfremde) und autologe (körpereigene) Stammzelltransplantationen galt, bezieht sich seit diesem Jahr nur noch auf allogene Transplantationen. Bei den Lebertransplantationen gibt es dagegen keine Änderungen, hier sind weiterhin 18 Klinik-Standorte an der Versorgung beteiligt. Bei den Nierentransplantationen ist ein kleiner Zuwachs bei den beteiligten Kliniken von 36 auf 38 Standorte zu verzeichnen.

Die Anhebung der Mindestmengen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr ab 2024 hatte im laufenden Jahr dazu geführt, dass mehrere Geburtsstationen im gesamten Bundesgebiet keine Berechtigung zur Versorgung mehr erhielten. Bei diesem heiß diskutierten Thema gibt es 2025 weniger Bewegung: Die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte erhöht sich sogar von 144 auf 146.

Reimann: Potenzial für weitere Konzentration in der Endoprothetik

Anders sieht das Bild bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen aus. Nachdem die Zahl der Klinik-Standorte hier bereits in der letzten Runde von 938 auf 907 gesunken war, gibt es 2025 erneut einen leichten Rückgang von 907 auf 892 Standorte. „In der Endoprothetik gibt es das größte Potenzial für eine weitere Konzentration der Versorgung. Wir setzen hier neben dem Instrument der Mindestmengen auch auf positiven Auswirkungen der anstehenden Krankenhausreform, die den Prozess der qualitätsorientierten Konzentration dieser Leistungen hoffentlich beschleunigen wird – damit sich Patientinnen und Patienten überall darauf verlassen können, dass sie eine optimale Versorgung erhalten“, so AOK-Vorständin Carola Reimann.

Foto: Ärztinnen und Ärzte bei einer Operation
Hintergrund
Mindestmengen haben das Ziel, dass besonders anspruchsvolle, komplizierte und planbare Operationen und Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen.

Transparenzkarte verzeichnet für 2025 1.054 Krankenhaus-Standorte

Insgesamt verzeichnet die Mindestmengen-Transparenzkarte 1.054 Krankenhaus-Standorte, die 2025 mindestmengenrelevante Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchführen dürfen. Falls es im Laufe des Jahres Änderungen gibt, wird die Liste aktualisiert. Die „Transparenzkarte“ informiert bereits seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebene Mindestmengen gelten.
Seit 2019 müssen Kliniken, die mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen. In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

Gemeinsamer Bundesausschuss berät über weitere Mindestmengen

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gelten 2025 für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100) sowie für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle). Bereits entschieden wurde zudem, dass 2026 für Herztransplantationen eine Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. von 10 Transplantationen pro Jahr zu erfüllen ist. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss über die Einführung von zusätzlichen Mindestmengen für Darmkrebs-Operationen, Major-Leberresektionen sowie zur Chirurgie bei Magenkarzinomen und bei Karzinomen des gastroösophagealen Übergangs. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke beraten.

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband