Stärkung der Patientenrechte: Ziel ist noch nicht erreicht
Vor zehn Jahren wurden mit dem Patientenrechtegesetz die Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag erstmals transparent dargestellt. Anlässlich des zehnten Jahrestages machen Patientenverbände, die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft und Medizinrechtsanwälte deutlich, dass es im Alltag nach wie vor Probleme bei der Umsetzung der Rechte gibt. Viele Hürden hindern Patientinnen und Patienten daran, ihre Rechte wahrzunehmen. Die Partner fordern daher, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Stärkung der Patientenrechte Patientenrechte erwachsen aus allen Regelungen, die dem Patientenschutz, der Patientenautonomie,… jetzt in Angriff genommen und das Patientenrechtegesetz nachgebessert wird.
Ziel muss es sein, ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht zu schaffen und so insgesamt das Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… -Patienten-Verhältnis zu stärken. AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V und BAG SELBSTHILFE haben bereits eigene Vorschläge vorgelegt, wie diese Ziele erreicht werden können. Das Justiz- und das Gesundheitsressort sind nun aufgefordert, konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende, AOK-Bundesverband: „Wir brauchen bei der Stärkung der Patientenrechte einen Dreiklang, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst. Es kann nicht sein, dass es unter anderem an der Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… von Gutachten liegt, dass sich Rechtsstreite über Jahre hinziehen. Wir müssen immer daran denken, dass es Menschen sind, die vermuten, dass in ihrer Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Diese Belastung und Ungewissheit über mehrere Jahre hinweg haben Auswirkungen auf deren Gesundheit.“
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD): „Ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers bei Einführung des Patientenrechtegesetzes führt dazu, dass Patientinnen und Patienten seit zehn Jahren im Beweisrecht systematisch benachteiligt werden. Ihnen wird eine viel strengere Beweispflicht auferlegt, als es für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die Regel ist. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, diese Ungerechtigkeit zu korrigieren und endlich den ,Normalzustand‘ bei der Beweislastverteilung wiederherzustellen.“
Gutachten des Sozialverband Deutschland (SoVD) zum Stand der Patientenrechte in Deutschland
Dr. Thomas Motz, Vorstand des Medizinrechtsanwälte e. V.: „Konkrete Regelungen zur Stärkung der Einsichtsrechte für die Patienten, haben bislang nur unzureichend Eingang ins Gesetz gefunden. Die Einsichtsrechte müssen über die Patientenakte hinaus erweitert werden. Das betrifft unter anderem Hygienepläne, Funktionsprüfungen medizinischer Geräte sowie Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten bedeutsam sein können. Zudem muss es einen Anspruch auf die verbindliche Erklärung über die Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Einsicht in Änderungs- und Löschungsprotokolle geben.“
Positionspapier Medizinrechtsanwälte e.V.
Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE: „Es ist zwingend erforderlich, dass eine Verpflichtung im Gesetz verankert wird, wonach nachbehandelnde Ärzte die Patienten unaufgefordert über mögliche Behandlungsfehler Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der… des vorbehandelnden Arztes aufklären müssen. Die derzeitige ärztliche Verpflichtung, dies nur auf Nachfrage der Patientinnen und Patienten zu klären oder zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren, ist nicht hinzunehmen. Denn so werden viele Patientinnen und Patienten in Unwissenheit gelassen, und ihnen wird die Möglichkeit genommen, rechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.“
(Gemeinsame Pressemitteilung von AOK-Bundesverband, Sozialverband Deutschland (SoVD), Medizinrechtsanwälte e. V und BAG SELBSTHILFE vom 27.02.23)