AOK begrüßt neue Analyse-Möglichkeiten durch Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Reimann: Nutzung von sensiblen Gesundheitsdaten braucht klar definierten Rahmen
Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), dass die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für die Wissenschaft verbessert und die Verwendung der Daten für eine qualitätsorientierte Verbesserung der Gesundheitsversorgung ermöglicht werden soll. „Das Gesetz ist eine gute Grundlage, um die vorhandenen Daten noch besser und systematischer für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu nutzen. Hier hinken wir im internationalen Vergleich hinterher“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, aus Anlass der Fachanhörung zum Gesetzesentwurf am 14. August 2023. Die Nutzung der sensiblen Gesundheitsdaten brauche einen klar definierten Rahmen.
Die AOK befürwortet die im GDNG vorgesehene Möglichkeit, Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… -Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verknüpfen. Die vom Innovationsfonds Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2015 gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den… geförderte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) habe das Potenzial solcher Daten-Verknüpfungen bereits eindrucksvoll bewiesen. Auch die im Gesetz vorgesehene Nutzung der Daten für Auswertungen der Krankenkassen zur individuellen Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… und zur Erkennung von Gesundheitsgefahren wird in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt: „So bekommen die Krankenkassen die Möglichkeit, datengestützte Auswertungen vorzunehmen, die dem individuellen Gesundheitsschutz ihrer Versicherten, einer besseren Versorgung und der Patientensicherheit dienen“, betont Reimann. „Hier schafft das Gesetz einen echten Mehrwert, weil es neue Möglichkeiten zur individuellen Beratung und Information der Versicherten eröffnet.“
Aufwändige zusätzliche Datenflüsse ohne adäquaten Nutzen
Kritisch sieht die AOK dagegen die geplante Vorab-Übermittlung ungeprüfter Daten aus der ambulanten Versorgung, die im Referentenentwurf vorgesehen ist. Hier würden aufwändige zusätzliche Datenflüsse aufgebaut, denen kein adäquater Nutzen gegenüberstehe. Zudem sei die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der noch unvollständigen Daten fragwürdig. „Bei diesem Thema sollte der Gesetzgeber im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern“, fordert AOK-Vorständin Reimann.
In seiner Stellungnahme hinterfragt der AOK-Bundesverband auch die geplante Erweiterung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er soll künftig auch für die Datenschutz Der Datenschutz ist in der Sozialversicherung von besonderer Bedeutung, da ihre Träger auf eine… -Aufsicht Die Krankenversicherungsträger, ihre Landesverbände, der GKV-Spitzenverband, die… über die landesunmittelbaren Krankenkassen und die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sein. „Die allgemeine Aufsicht würde aber weiter bei den jeweiligen Bundesländern liegen. Bei solchen geteilten Zuständigkeiten sind Abstimmungsprobleme und Kompetenzgerangel zu befürchten“, so Reimann. Kritisch sieht die AOK zudem die im Gesetzesentwurf vorgesehene Option, die Daten aus dem Forschungsdatenzentrum auf Antrag auch für kommerzielle Forschungsvorhaben zur Verfügung zu stellen.