Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerb: AOK veröffentlicht Positionen zur Hilfsmittel-Versorgung
Reimann: Krankenkassen brauchen wieder mehr Vertragsinstrumente
Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… spricht sich für einen Abbau von Überregulierung im Hilfsmittelbereich, für eine komplett digitale Kommunikation zwischen den an der Versorgung beteiligten Partnern und für mehr Wettbewerb in der Hilfsmittelversorgung aus. Diese zentralen Forderungen sind in einem heute veröffentlichten Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung enthalten. Darüber hinaus fordert die AOK-Gemeinschaft, dass gesetzlich Versicherte eine hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln regelhaft ohne Mehrkosten erhalten und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent künftig auf alle Hilfsmittel Verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Seh- und… angewendet wird.
„Überflüssige Bürokratie bindet aktuell zu viel Personal und führt zu unnötigen Kosten im Hilfsmittelbereich“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Die AOK fordert daher, dass die Informations- und Kontrollpflichten der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… ebenso reduziert werden wie zum Beispiel die kleinteiligen Vorgaben für die Präqualifizierung der Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… . Unnötige Bürokratie führe beispielsweise dazu, dass voll funktionstüchtige Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre ausgetauscht werden müssten. „Wenn man auf diesen auch ökologisch unverantwortbaren Austausch verzichten würde, könnte die Versichertengemeinschaft Millionen Euro sparen“, so Reimann. Außerdem sei es höchste Zeit, nicht nur die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… von Hilfsmitteln, sondern die gesamte Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu digitalisieren. So sollten zum Beispiel Kostenvoranschläge für Hilfsmittel nur noch elektronisch gestellt und beantwortet werden.
Preis- und Qualitätswettbewerb stark eingeschränkt
Die Gesetzliche Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten… (GKV) hat 2022 erstmals mehr als zehn Milliarden Euro für die Hilfsmittelversorgung aufgewendet. Vor dem Hintergrund der permanent steigenden Kosten zulasten der Beitragszahlenden und der angespannten Finanzsituation der GKV drängt die AOK in ihrem Positionspapier darauf, den Krankenkassen wieder mehr Vertragsinstrumente wie Ausschreibungen oder Selektivverträge in die Hand zu geben. „Aktuell ist laut Bundeskartellamt der Preis- und Qualitätswettbewerb im Hilfsmittelbereich durch die beherrschende Marktmacht einzelner Anbieterorganisationen stark eingeschränkt“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Auf Vertragsabsichts-Bekanntmachungen werde kaum reagiert, oft seien nur noch marktbeherrschende Zusammenschlüsse von Leistungserbringern zu Vertragsverhandlungen bereit. „Daher ist es höchste Zeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder wettbewerbsfreundlicher zu gestalten“, so Reimann. „Marktaktive Anbieter“ müssten wieder eine realistische Chance bekommen, durch Initiative Exklusivitätsvorteile zu erlangen.
Statt die Hilfsmittelversorgung künftig nur noch über landesweite Einheitsverträge zu regeln, brauche es einen „dynamischen ordnungspolitischen Rahmen“, heißt es im Positionspapier. Regionale und kassenspezifische Verträge hätten eine „positive Dynamik“, die sich nicht auf GKV-weite Einheits-verträge übertragen lasse. So habe sich in der Pandemie gezeigt, dass Vereinbarungen zwischen vertrauten Vertragspartnern auf regionaler Ebene krisenfester seien und flexiblere, partnerschaftliche Lösungen ermöglichten.
AOK-Positionspapier
Leistungserbringer sollen Hilfsmittel ohne Mehrkosten anbieten
Kritisch beleuchtet das Positionspapier, dass die Leistungserbringer ihrer gesetzlichen Verpflichtung, den Versicherten ein geeignetes Hilfsmittel ohne Mehrkosten anzubieten, nicht immer nachkommen. Daher fordert die AOK, dass die Hilfsmittelversorger bei der Wahl eines Mehrkosten-Produktes verpflichtet werden, der Krankenkasse des Versicherten die auslösenden Gründe über das elektronische Abrechnungsverfahren routinemäßig mitzuteilen.
Die AOK weist in ihrem Papier zudem darauf hin, dass derzeit nur ausgewählte Hilfsmittel vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent profitieren. „Für die weitaus meisten Hilfsmittel wird – anders als bei Nahrungsmitteln oder Zeitschriften – der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Diese unnötige Belastung der Beitragszahlenden ist sozialpolitisch nicht nachvollziehbar“, kritisiert Reimann. Zudem verursachten die unterschiedlichen Steuersätze einen erheblichen Aufwand für Hersteller, Leistungserbringer und Krankenkassen. Daher sei die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf alle Hilfsmittel überfällig.