Gutachten der AOK bestätigt Reformdruck in der Pflegefinanzierung
Prognos-Analyse macht vor Beginn der Haushaltswoche Bedarf und Wirksamkeit einer Ausweitung der Steuerfinanzierung deutlich
Vor dem Start der Haushaltswoche im Bundestag hat der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundes-verband ein Gutachten zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… (SPV) veröffentlicht, mit dem die Gesundheitskasse auf die Dringlichkeit von Reformen hinweist und die zeitnahe Bereitstellung von Steuermitteln zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen im Bundeshaushalt 2025 fordert. Das Gutachten wurde im Auftrag der AOK vom Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos erstellt und zeigt, dass bei moderater Entwicklung der Pflegeprävalenzen sowie bei Fortschreibung des aktuellen Status Quo bezüglich Einnahmen und Ausgaben in der SPV mit einem Anstieg des Finanzbedarfs von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf insgesamt 226 Milliarden Euro bis 2060 zu rechnen wäre. Der Beitragssatz würde damit bis 2030 von aktuell 3,4 Prozent auf 4,1 Prozent ansteigen, zwischen 2047 und 2056 weiter auf 4,55 Prozent klettern und bis 2060 auf 4,35 Prozent absinken. Das Gutachten verdeutlicht, dass eine Ausweitung der Steuerfinanzierung den Beitragssatz im Mittel um -0,50 Prozentpunkte entlasten kann (Grafik 1). Basis der Analyse sind Daten aus dem Jahr 2023.
„Das Gutachten unterstreicht den dringenden Reformbedarf und vor allem die Notwendigkeit von Steuermitteln zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung“, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die Ergebnisse. „Die zu erwartenden Defizite werden dabei nicht nur langfristig bis 2060 deutlich, sondern vor allem auch kurz- und mittelfristig bis 2030. Den enormen Handlungsdruck hat erst diese Woche auch der Bundesrechnungshof bestätigt. Die Regierung muss noch in dieser Legislaturperiode und damit auch bereits in der kommenden Haushaltswoche ins Handeln kommen und Bundesmittel für die SPV einplanen. Sonst drohen Beitragssatzsteigerungen, mit negativen Folgen für das Vertrauen in die gesamte SPV und ihre Funktionsfähigkeit.“
Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen kann Beiträge senken
Das Gutachten beleuchtet die Wirkung von drei Reformbausteinen zur Ausweitung der Steuerfinanzierung. Die Berechnungen von Prognos für das mittlere Szenario ergeben dabei, dass der Beitragssatz im gesamten Betrachtungszeitraum des Gutachtens bis 2060 um durchschnittlich -0,50 Prozentpunkte entlastet werden kann, wenn die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert würden, die Bürgergeldpauschale erhöht und ein Steuerkapital zur Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds eingeführt werden würde (Grafik 2). 2030 würde der Beitragssatz dann bei 3,7 Prozent liegen, anstatt bei prognostizierten 4,1 Prozent ohne diese Reformmaßnahmen; im Jahr 2060 wären es 3,8 Prozent statt 4,35 Prozent (Grafik 1).
„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Kosten sollten auf viele Schultern verteilt werden“, so AOK-Vorständin Reimann. „Das Gutachten zeigt, dass zusätzliche Steuerzuschüsse gut geeignet sind, um den Druck auf den Beitragssatz im demografischen Wandel zu verringern“. Dafür müssten aber alle drei Reformbausteine umgesetzt werden. Reimann ergänzt: „Das kürzlich veröffentlichte IGES-Gutachten der Bundesregierung hat die Erhöhung der Bürgergeldpauschalen außen vorgelassen, obwohl diese schon für sich allein genommen für eine Entlastung der Beitragszahlenden in Höhe von 7,3 Milliarden Euro im Jahr 2060 sorgen und den Beitragssatz im Mittel um -0,15 Prozentpunkte senken würde. Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen ist Aufgabe des Staates.“
Wirkung der Ausweitung der Beitragsgrundlagen
Im Gutachten wurde auch berechnet, welche Wirkung eine Ausweitung der Beitragsgrundlage auf den Beitragssatz haben könnte. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze Für die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen… der SPV auf das Niveau der Gesetzlichen Rentenversicherung in Kombination mit einer Verbeitragung weiterer Einkunftsarten wie beispielsweise von Kapitalerträgen, würde im mittleren Szenario den Beitragssatz um durchschnittlich -0,35 Prozentpunkte senken. Reimann: „Eine dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastung der Beitragszahlenden lehnen wir als AOK-Gemeinschaft ab. Vielmehr muss die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur finanziellen Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung einlösen.“
Auch die Einführung eines zusätzlichen Steuerkapitals, das von Prognos in der Grundlogik zum Aufbau eines Generationenkapitals in der Rentenversicherung nachgezeichnet und berechnet wurde, könnte dem Gutachten zufolge eine stärkere Entlastung bringen, wenn der Staat dazu Steuermittel einbringen würde. Ein denkbarer Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung würde laut Gutachten im Mittel für eine Entlastung von -0,3 Prozentpunkten sorgen.
Finanzreform durch Strukturreformen ergänzen
Neben einer Finanzreform fordert die AOK in ihrem aktuellen Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… weitgehende Strukturreformen, insbesondere zur Stärkung der Pflege vor Ort und zur Ausweitung von Maßnahmen zur Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… von Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der… . Reimann: „Wenn wir die Probleme in der Pflege lösen wollen, brauchen wir eine Kombination aus Finanz- und Strukturreformen. In unserem Positionspapier haben wir vorgestellt, wie ein Reformkonzept für eine bedarfsgerechtere und effizientere Gestaltung der Pflege aussehen könnte.“