Positionen des AOK-Bundesverbandes

Als Interessenvertretung des AOK-Systems gegenüber der Bundespolitik bringt der AOK-Bundesverband frühzeitig Positionen der Gesundheitskasse in den politischen Entscheidungsprozess ein. Dazu zählen themenspezifische Papiere zu gesundheitspolitischen Einzelfragen sowie gesundheitspolitische Grundsatzpapiere.

Bild zeigt eine Diskussionsrunde im Anschnitt. Die Teilnehmer sitzen auf oranefabenen Sesseln. Im Vordergrund ein Mann in einer nach vorne offenen Arm- und Handhaltung. Er trägt einen blauen Anzug mit weißem Hemd und grauer Krawatte und redet zu den anderen. In der Unschärfe daginter eine Frau in schwarzen, etwa knielangen Rock und dahinter noch ein Mann mit hellbrauer Hose . Vor jedem der Teilnehmer steht ein Mikrofon. Die Köpfe und Füße sind nicht zu sehen.

Bundestagswahl 2021

Neue Nähe für ein gesünderes Deutschland

Zur Bundestagswahl 2021 hat die AOK-Gemeinschaft ihre Positionen zur Gesundheitspolitik in der 20. Legislaturperiode veröffentlicht. Darin sind unter dem Motto „Neue Nähe“ Lösungsvorschläge für die wichtigsten Aufgabenfelder enthalten, etwa zur sektorenübergreifenden Versorgung, für eine höhere Qualität in der Patientenversorgung oder für eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Krankenhaus

Titelbild AOK-Positionspapier für eine Vergütungs- und Strukturreform  im Krankenhaussektor., August 2021

Für eine Vergütungs- und Strukturreform im Krankenhaussektor – Langfassung

Das DRG-System sieht sich nach fast 20 Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Wie jedes Vergütungssystem setzen auch DRGs Fehlanreize. Die Potenziale für mehr Leistungsgerechtigkeit und faire Verteilung der Mittel im DRG-System müssen genutzt werden, statt immer wieder neue manipulationsanfällige Lösungen einzuführen und das DRG-System weiter auszuhöhlen.

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Titelbild AOK-Positionspapier für eine Vergütungs- und Strukturreform  im Krankenhaussektor., August 2021

Für eine Vergütungs- und Strukturreform im Krankenhaussektor – Kurzfassung

Die Finanzierung der Kliniken bedarf einer grundlegenden Reform. Wesentliche Ursache dafür ist, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten seit Jahrzehnten nicht mehr im notwendigen Ausmaß nachgekommen. Viele Krankenhäuser haben zur Finanzierung notwendiger Investitionen besonders beim Pflegepersonal gespart.

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Titelbild: AOK-Positionspapier ür eine Reform der Vorhaltekostenfinanzierung im Krankenhausbereich - August 2022

Für eine Reform der Vorhaltekostenfinanzierung

Die AOK begrüßt die Pläne im Koalitionsvertrag der Ampel für eine moderne Krankenhausversorgung. Die reine Änderung des Finanzierungssystems ohne eine enge Verknüpfung mit einer Reform der Krankenhausplanung erhöht jedoch die Komplexität des Abrechnungssystems, ohne einen Beitrag für bessere Versorgung zu leisten. Vorhaltefinanzierung und Krankenhausplanung müssen Hand in Hand gehen, um echte Impulse für die Modernisierung zu setzen.

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Titelbild AOK-Positionspapier Reformansätze für die Krankenhauslandschaft, September 2021

Jenseits des Lagerdenkens

Während der Corona-Pandemie wurden in vielen Bereichen die klassischen Lagergrenzen überwunden. Alle Akteure haben im Kapf gegen die Pandemie gemeinsam Verantwortung übernommen. Der AOK-Bundesverband und die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG) standen bereits weit vorher im Dialog und fühlen sich bestätigt: Eine echte Reformagenda kann nur durch ein übergreifendes Bewusstsein und das Zusammenwirken aller Akteure realisiert werden.

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Sektorenunabhängige Versorgung

In der oberen Hälfte: Grafische Dartsellung einer Deutschlandkarte in hellgrün und verschiedenen Icons, die Versorgungsthemen illustrieren (Smartphone, Vergütung, Inklusion, Krankenhaus etc.)

Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten

Gerade strukturell und ökonomisch benachteiligte Regionen stehen vor der Herausforderung, die Versorgung zu sichern. Sektorale Strukturen bieten oft keine Lösung bei der Aufnahme von Innovationen zur Bewältigung regionaler Versorgungsprobleme, so dass die dann unkoordinierte Einführung von Einzelideen die Komplexität erhöht. Reformbedürftige Strukturen verhindern den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz finanzieller und personeller Ressourcen.

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Das Titelbild zeigt desn dunkelgrünen Schriftzug „Gesetzesinitiative zu Medizinischen Versorgungszentren“ auf weißem Grund

Gesetzesinitiative MVZ

Die durch Einzelpraxen geprägte ambulante Versorgungslandschaft wird heterogener. Der medizinische Fortschritt befördert die Ambulantisierung, sodass viele stationäre Einrichtungen abge­baut oder bedarfsorientiert in ambulante Einrichtungen umgewandelt werden können. Um die medizinische Versorgung perspektivisch zu sichern, müssen die ärztli­chen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Die AOK macht sechs Vorschläge für Gesetzesänderungen.

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Das Titelbild zeigt desn dunkelgrünen Schriftzug „Ärztliche Leitung MVZ: Erweiterung der Gesetzesinitiative MVZ“ auf weißem Grund

Ärztliche Leitung MVZ

Die „Gesetzesintiative MVZ“ der AOK wird auf Basis des vom BMG in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens „Stand und Weiterentwicklung der ge­setzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)“ von Ladurner et al. 2020 ergänzt. Dabei geht es um in erster Linie um die Rolle und die Aufgaben der ärztlichen Leitung von MVZ.

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Sichere Arzneimittel

Das Titelbild zeigt den Schriftzug „Versorgungssicherheit (in Versalien) mit Arzneimitteln stärken“,rechts unten in der Ecke ein Farbfächer in grü-blauer Optik,

Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln stärken

Die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln wird seit Jahren intensiv diskutiert. Auch wenn 98 Prozent des Marktes eine exzellente Liefersicherheit aufweisen, kommt es partiell, meist produktions- bzw. qualitätsbedingt, zu Lieferschwierigkeiten. Auch medizinischer Mehrbedarf kann ein Grund sein. Die Corona-Pandemie hat hierfür noch einmal die Sinne geschärft. Die AOK hat selbst Maßnahmen in der Gestaltung von Rabattverträgen ergriffen und fordert weitere gesetzliche Regelungen.

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Das Titelbild zeigt den Schriftzug „Perspektiven (in Versalien) für die Arzneimittelversorgung“,rechts unten in der Ecke ein Farbfächer in grü-blauer Optik,

Perspektiven für die Arzneimittelversorgung

2011 hat das AMNOG Nutzenbewertung und darauf basierende Preisverhandlungen für neue Arzneimitteln eingeführt. Zehn Jahre später zeigt sich drängender Weiterentwicklungsbedarf: Immer mehr Arzneimittel werden beschleunigt oder unter besonderen Umständen auf Basis geringer Daten zugelassen, was die Nutzen-Risiko-Abwägung erschwert. Neue Therapien werden immer teurer. Anforderungen an Patientensicherheit, Qualität und Bezahlbarkeit drohen in den Hintergrund zu rücken.

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Qualität in der Pflege

Titelbild: AOK-Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege 2030

Weiterentwicklung der Pflege 2030

Neu-Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Ausweitung des Leistungsspektrums der Pflegeversicherung prägten die Jahre 2017 bis 2021 In dem Papier geht die AOK auf neue gesellschaftliche Anforderungen ein und eröffnet mit strukturellen Vorschlägen alternative Wege zu einem besseren Lebensumfeld pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Im Fokus: ein ausgewogener Finanzierungsmix, der die zu Pflegenden und die Beitragszahlenden vor wirtschaftlicher Überforderung bewahrt.

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Heil- und Hilfsmittel

Deckblatt des AOK-Positionspapier zur Hilfsmittelversorgung

Eckpunkte zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung

Die AOK spricht sich für den Abbau von Überregulierung, die komplett digitale Kommunikation zwischen den beteiligten Partnern und mehr Wettbewerb in der Hilfsmittelversorgung aus. Überflüssige Bürokratie binde zu viel Personal und führe zu unnötigen Kosten. Darüber hinaus fordert die AOK-Gemeinschaft, dass gesetzlich Versicherte eine hochwertige Versorgung mit Hilfsmitteln regelhaft ohne Mehrkosten erhalten und der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent künftig auf alle Hilfsmittel angewendet wird.

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Patientenrechte

Titelbild: AOK-Positionspapier Stärkung der Patientenrechte bei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie Medizinprodukteschäden

Vorschläge zur Stärkung der Patientenrechte

Das Papier greift die Erfahrungen aus der täglichen Beratung Versicherter bei vermuteten Behandlungs-/ Pflegefehlern auf. Seit über 20 Jahren nehmen die spezialisierten AOK-Teams wahr, dass Betroffene nach wie vor durch die hohen Hürden, wie die Beweislast hinsichtlich der Kausalität zwischen Fehler und eingetretenem Schaden, lange Verfahrensdauer und hohe Kosten, Abstand davon nehmen, ihre Rechte durchzusetzen. Auch die Arbeit der Teams müsse besser gesetzlich flankiert werden.

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