Gesund und sicher durch die Zeit der Schwangerschaft
Früherkennung und Vorsorge sind in der Schwangerschaft wichtig. Welche Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt.
Eine Schwangerschaft ist ein einschneidendes Erlebnis und eine Zeit der ständigen Entwicklung. Diese zu dokumentieren und eventuelle Risiken oder Probleme frühzeitig zu erkennen, ist Ziel der Vorsorgeuntersuchungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen, den werdende Mütter beim ersten Vorsorgetermin erhalten. Die Untersuchungen können Schwangere bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin machen lassen oder auch, mit Ausnahme der Ultraschall-Untersuchungen, bei ihrer Hebamme. Für die Zeit des Arzt- oder Hebammenbesuches muss sie der Arbeitgeber freistellen.
Welche Vorsorgeuntersuchungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Jede gesetzlich versicherte schwangere Frau hat einen Anspruch auf Untersuchung und Beratung - zum Beispiel zu Ernährung oder Impfungen.
Bei der Erstuntersuchung werden der allgemeine Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen abgefragt und verschiedene medizinische Untersuchungen durchgeführt, darunter Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, Urintest auf Chlamydien, Eiweiß und Zucker, eine Blutuntersuchung zur Hämoglobin-Bestimmung, Kontrolle des Stands der Gebärmutter und der kindlichen Herztöne. Aus dem Blut lassen sich zum Beispiel Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmen und erkennen, ob ein Schutz gegen Röteln besteht. "Die Vorsorgeuntersuchungen finden anfangs monatlich statt, in den letzten beiden Schwangerschaftswochen dann alle 14 Tage. Das Abtasten des Bauches und regelmäßige Blutabnahmen, die Kontrolle des Gewichts der werdenden Mutter und der Herztöne des Kindes gehören dabei zu den Standarduntersuchungen. Später in der Schwangerschaft folgen Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B, gegebenenfalls Impfungen - zum Beispiel gegen Grippe oder Keuchhusten - und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes", sagt Dr. Astrid Maroß, Ärztin im AOK-Bundesverband.
Radio O-Ton von Dr. Astrid Maroß, Ärztin im AOK-Bundesverband
Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen inklusive
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorsorge sind üblicherweise drei Basis-Ultraschalluntersuchungen (Sonografien) vorgesehen - diese finden um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Dabei wird kontrolliert, ob die Schwangerschaft normal verläuft und sich das Kind altersgemäß ohne Funktionsstörungen oder Fehlbildungen entwickelt. Werden dabei Probleme festgestellt, übernimmt die Krankenkasse auch weitere Sonografien oder Abklärungen.
Während der Schwangerschaft sind Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch begründet und nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind (zum Beispiel das sogenannte Baby-TV), seit 2021 verboten. "Damit sollen Embryos vor einer unnötigen Untersuchung, die ihnen selbst nichts nützt und lediglich Unterhaltungswert hat, geschützt werden", so Medizinerin Maroß.
Risiko Schwangerschaftsvergiftung (Präeklampsie)
Die Präeklampsie oder Schwangerschaftsvergiftung ist eine Erkrankung, die ungefähr ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten kann. Bluthochdruck ist das wichtigste Symptom, hinzu kommt ein höherer Eiweißanteil im Urin, oft entwickeln sich auch Ödeme (Wassereinlagerungen). Zusätzlich können Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit auftreten. Die Präeklampsie muss behandelt werden, da sie für Mutter und Kind lebensbedrohlich verlaufen kann.
Einige Frauen haben ein höheres Risiko, an einer Schwangerschaftsvergiftung zu leiden - darunter Frauen mit starkem Übergewicht, ältere Frauen über 40 Jahre sowie Schwangere mit Diabetes mellitus. Hierauf wird bei der Mutterschaftsvorsorge ein besonderes Augenmerk gelegt.
Pränataldiagnostik nicht im allgemeinen Vorsorgeprogramm
Oft taucht das Thema Pränataldiagnostik auf. "Ärztinnen und Ärzte beraten dazu zum Beispiel, wenn es bei den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen Hinweise auf eine Erkrankung des Kindes gibt. Risikofaktoren können auch ein höheres Alter der Frau oder genetische Erkrankungen in der Familie sein. Werdende Eltern sollten sich im Vorfeld gründlich über die Untersuchungsmethoden informieren und mögliche Konsequenzen abwägen. Dazu gehört die Frage, was man im Fall eines ungünstigen Ergebnisses tun würde", erklärt Maroß.
Grundsätzlich können Schwangere ab der zehnten Woche mit einem speziellen Bluttest untersuchen lassen, ob es Hinweise auf eine Trisomie gibt. Die Trisomien 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beeinflussen. "Dieser nicht invasive Pränataltest, abgekürzt NIPT, gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin entscheiden, dass er in Ihrer Situation nötig ist", sagt Ärztin Maroß.
Eine weitere pränataldiagnostische Maßnahme ist die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), die ab der 16. und 18. Schwangerschaftswoche möglich ist: Damit können Trisomien, aber auch vererbbare Erkrankungen und bestimmte Entwicklungsstörungen des Kindes festgestellt werden. Bei der Untersuchung wird eine Nadel durch Bauch und Gebärmutter in die Fruchtblase eingeführt und etwas Fruchtwasser entnommen. Das ist zwar eine relativ sichere Methode, trotzdem kann es zu Wehen, dem Abfluss von Fruchtwasser oder auch einer Fehlgeburt kommen. Fruchtwasseruntersuchungen zählen nicht zu den Routine-Untersuchungen und deshalb werden die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie medizinisch begründet sind.
Das Recht auf Nichtwissen
Ist das Ergebnis der Tests unauffällig, kann das der werdenden Mutter Sorgen nehmen. Manchmal können Untersuchungen aber auch verunsichern, zum Beispiel, wenn es kein eindeutiges Ergebnis oder einen falschen Befund gibt. "Grundsätzlich gilt: Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig. Das heißt, Sie können diese jederzeit ohne Begründung ablehnen", betont Maroß. "Jeder hat auch das Recht auf Nichtwissen. Viele Frauen denken, dass diese Untersuchungen ihnen ein gutes Gefühl geben oder dass sie ihrem Kind etwas nützen - und sind im Fall einer unklaren oder auffälligen Untersuchung in großen emotionalen Schwierigkeiten, vor allem wenn die Frage des Schwangerschaftsabbruchs entschieden werden muss. Kostenpflichtige Zusatzangebote in der Schwangerschaft sollten Sie immer kritisch hinterfragen und sich ausführlich beraten lassen."