Statement

AOK zum Herbst der Reformen: Krankenhausstruktur, ärztlichen Notfalldienst und Rettungsdienst zusammendenken

09.10.2024 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) im Bundestag fordert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, das Vorhaben mit der anstehenden Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Reform und der fälligen Reform des Rettungsdienstes zusammenzudenken:

„Es ist gut, dass Bundesregierung und Bundestag die Reformbedürftigkeit der Notfallversorgung erkannt haben und diese parallel zur großen Krankenhausreform beraten. Tatsächlich ist eine gelingende Reform der Notfallversorgung essentiell. Denn je stärker sich Krankenhausstrukturen verändern und je stärker die überfällige Ambulantisierung voranschreitet, desto wichtiger wird die verlässliche Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen in Notfällen. Dieses Kernanliegen der Bevölkerung muss bei den anstehenden Reformen unbedingt mitbedacht werden.

„Die verlässliche Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen in Notfällen ist ein Kernanliegen der Bevölkerung.“

Mit der Notfallreform soll nun ein übergreifendes Versorgungsangebot für Akut- und Notfälle geschaffen werden. Leitstellen, Integrierte Notfallzentren und die notdienstliche Akutversorgung sollen zukünftig eng verzahnt und ein transparenter und strukturierter Zugang für Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

Die damit einhergehende stärkere Präsenz der ambulanten Versorgung darf allerdings nicht durch konkurrierende Vorhaben konterkariert werden. So werden notwendige ärztlichen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, wenn die Arztpraxen gleichzeitig mit fragwürdigen Leistungsausweitungen überzogen werden, wie sie das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorsieht. Die Bundesregierung muss sich hier entscheiden, welche Prioritäten sie setzen will. Für eine erfolgreiche Krankenhausreform ist eine gute Notfallversorgung jedenfalls unerlässlich.

Was bislang fehlt, ist die effektive Einbindung des Rettungsdienstes als dritter Teil des integralen Reformvorhabens. Insofern ist die aktuelle Notfallreform nur ein erster, wenn auch wichtiger Schritt. Der Strukturumbau muss sowohl eine gut funktionierende ambulante Notfallversorgung als auch einen robust aufgestellten Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… zum Ziel haben. Der Rettungsdienst sollte mit erweiterten Kompetenzen und Ressourcen auch fallabschließend am Notfallort tätig werden. Dies könnte auch dazu beitragen, das strapazierte Personal im Rettungsdienst und in den Notfallaufnahmen zu entlasten.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

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