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AOK: Gesetz zu Krankenhaus-Qualitätstransparenz nachbessern

21.09.2023 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Heute findet im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum geplanten Krankenhaustransparenzgesetz statt. Es sieht die Erstellung eines „Transparenzverzeichnisses“ zur Behandlungsqualität der Krankenhäuser vor. Dazu sagt die der Leiter der Krankenhausabteilung im AOK-Bundesverband, Dr. Jürgen Malzahn:

Porträt: Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung
Dr. Jürgen Malzahn - Abteilungsleiter stationäre Versorgung

„Die Intention, für die Patientinnen und Patienten mehr Transparenz über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu schaffen, begrüßen wir. Damit das Gesetz seine Ziele erreicht und die Menschen tatsächlich bei der qualitätsorientieren Auswahl einer Klinik unterstützen kann, muss es aber an einigen Punkten nachgebessert werden. So sollte im Verzeichnis auch angezeigt werden, ob der jeweilige Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Standort über ein qualitativ hochwertiges Zertifikat wie „OncoZert“ der Deutschen Krebsgesellschaft oder „EndoCert“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie verfügt. Das ist eine wertvolle Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten, die vor einem planbaren operativen Eingriff stehen, und für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ins Krankenhaus einweisen.

„Im Transparenzverzeichnis sollten mehr patientenrelevante Qualitätsinformationen abgebildet werden.“

Zudem sollten im Transparenzverzeichnis mehr patientenrelevante Qualitätsinformationen abgebildet werden. Dazu sollte ein Ideenwettbewerb etabliert werden, der es allen Akteuren im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… ermöglicht, Vorschläge einzubringen. Eine Priorisierung ist in der Gesundheitsversorgung ein Verfahren, um die Vorrangigkeit bestimmter Indikationen,… sollte dann durch einen Beirat erfolgen, an dem das Bundesgesundheitsministerium und die Träger des GBA sowie gegebenenfalls weitere Organisationen beteiligt werden sollten.

Wichtig ist auch, dass die erhobenen Daten nicht nur in das Transparenzverzeichnis einfließen, sondern auch den gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… zur Information ihrer Versicherten zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel über die bereits seit Jahren etablierten Krankenhaus-Suchportale der Kassen.“

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Aktualisiert am 11.09.2024

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