Statement

AOK unterstützt Forderung nach Erhöhung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung

29.09.2023 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, begrüßt diese deutliche Positionierung der Länder:

Porträt: Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

„Die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht Sache der Sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… . Daher unterstützen wir ausdrücklich die Forderung der Länder nach einer Erhöhung des Bundeszuschusses auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Der Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiges Signal, denn wir brauchen eine solidarisch und verlässlich finanzierte Pflegeversicherung. 

„Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung wird ganz wesentlich durch die versicherungsfremden Leistungen verursacht.“

Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung wird ganz wesentlich durch die versicherungsfremden Leistungen verursacht, für die der Staat geradestehen muss. Statt das Problem anzugehen, will sich die Ampel-Regierung vor ihrer finanziellen Verantwortung drücken und den Bundeszuschuss Bis 2004 wurde die gesetzliche Krankenversicherung - im Unterschied zur Renten- und… zur Pflegeversicherung komplett streichen. Es ist gut, dass die Länder hier gegenhalten und stattdessen eine Erhöhung des Bundeszuschusses fordern.

Hinzu kommt, dass die Einführung der Zuschüsse zur Reduzierung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… im vorigen Jahr zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege geführt hat. Mit dem Pflegeentlastungsgesetz wird es im kommenden Jahr weitere Entlastungen geben. Das heißt: Die Beitragszahlenden haben auch hier die öffentlichen Haushalte umfassend gestützt, ohne dass es umgekehrt zu einer Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse gekommen ist.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband