Gesundheitskioske paritätisch finanzieren
Anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte zur Gesetzesinitiative für die Einrichtung von Gesundheitskiosken sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes:
„Wir begrüßen, dass Gesundheitskioske als niedrigschwelliges Beratungsangebot in sozialen Brennpunkten bundesweit aufgebaut werden sollen. Denn jeder Mensch muss – unabhängig von seinem sozialen Status – die gleichen Gesundheitschancen haben. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft hat frühzeitig eigene Vorschläge entwickelt und die ersten Gesundheitskioske maßgeblich unterstützt. Laut den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums sollen langfristig 1.000 Gesundheitskioske aufgebaut und überwiegend von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Angesichts der prekären GKV-Finanzlage ist das nicht machbar. Für die Kosten, die von der GKV zu übernehmen wären, müsste zumindest eine Refinanzierungsoption aufgezeigt werden. Der Rahmen des bestehenden GKV-Bündnisses für Gesundheit würde durch das angestrebte Volumen deutlich gesprengt. Unabhängig davon sollte mindestens die Hälfte der benötigten Mittel von der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Eine Beteiligung der Kommunen von 20 Prozent, wie in den Eckpunkten vorgesehen, reicht nicht aus. Dass sich andere Sozialleistungsträger beteiligen, sollte zudem ebenfalls verbindlich festgelegt werden. Unklar bleibt, warum der Anteil der PKV auf lediglich 5,5 Prozent begrenzt bleibt. Der Gesundheitskiosk, der medizinische und soziale Versorgungsbedarfe der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen in den Blick nimmt, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Dass Kommunen verpflichtend in die Errichtung von Gesundheitskiosken eingebunden werden, ist richtig. Ein Initiativrecht der Kommunen, verbunden mit schiedsamtsfähigen Verträgen, ist teuer, bürokratisch und kann zu wenig sachgerechten und unflexiblen Regelungen vor Ort führen. Die Eckpunkte lassen zudem offen, wie besonders benachteiligte Regionen definiert werden sollen. Also Regionen, in denen viele Menschen leben, die zu den sogenannten vulnerablen Gruppen gehören. Dazu zählen Personen, die aus gesundheitlichen und sozialen Gründen nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Landesministerien sollten diese Regionen mit besonderem Bedarf anhand zuvor definierter objektivierbarer Kriterien ermitteln. Eine Pro-Kopf-Orientierung wie in den Eckpunkten vorgesehen löst die Probleme nicht und verfährt nach dem Gießkannen-Prinzip.
Grundsätzlich ist es nicht zielführend, Gesundheitskioske so eng an die Primärversorgung Unter Primärversorgung wird die gesundheitliche Grundversorgung und Beratung verstanden, in der auch… der ambulanten Versorgung anzubinden. Wenn der Gesundheitskiosk primär als Verlängerung der Arztpraxis angesehen wird und auf deren Veranlassung tätig wird, gefährdet dies den niedrigschwelligen Zugang. Im Kiosk sollten medizinische Routineaufgaben wie Blutdruckmessen nicht im Vordergrund stehen. Denn neben der vertragsärztlichen Versorgung müssen hierfür zukünftig auch Honorare an die Apotheken für pharmazeutische Dienstleistungen gezahlt werden. Hierdurch werden die Versorgung weiter zersplittert und Doppelstrukturen verfestigt."