Statement

Hoyer: GKV braucht Ausgaben-Stabilisierung im Arzneimittelmarkt

07.11.2023 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Die Ergebnisse der heute veröffentlichten Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zur Entwicklung des Arzneimittel-Kosten im Jahr 2022 kommentiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, wie folgt:

Porträt: Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

„Die neuen Zahlen des WIdO Das WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK) liefert als Forschungs- und Beratungsinstitut der… zur Entwicklung des deutschen Arzneimittelmarktes zeigen eindrücklich, dass die forschenden Arzneimittelhersteller weiterhin hohe Umsätze machen. Kein Wunder, dass Pharmaunternehmen hohe Profite einfahren, da sie hierzulande weiterhin die höchsten Preise in ganz Europa verlangen können. Das Lamento über schlechte Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt ist daher schwer verständlich.

Gleichzeitig erzielen die gesetzgeberischen Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zum Abbremsen des ungeminderten Preisanstiegs noch nicht die erhoffte Wirkung. Stattdessen wurden mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen wirksame Preissteuerungsmechanismen sogar noch aufgeweicht.

All das verdeutlicht, wie dringend die Gesetzliche Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind grundsätzlich alle Arbeiter und Angestellten… Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausgaben im deutschen Arzneimittelmarkt benötigt: Dazu zählen die Fortsetzung des erhöhten Herstellerabschlags über 2023 hinaus, vor allem aber die Absenkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… . Die bislang vorgesehene jährliche Anpassung beim Preismoratorium entsprechend der Inflationsrate im Jahr 2023 sollte für das kommende Jahr ausgesetzt werden.

Außerdem bedarf es der weiteren Stärkung der GKV-Verhandlungsposition in den Verhandlungen über die Erstattungsbeträge, die bereits mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeleitet worden ist. Anstelle des vom Hersteller selbst gewählten Einstandspreises sollte zudem ein Interimspreis für neue Arzneimittel ab dem Marktzugang gelten. Und schließlich brauchen die Kassen künftig wieder mehr selektivvertraglicher Freiheiten, zum Beispiel im Bereich zytostatischer Zubereitungen.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband