Statement

Reimann zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Zuständigkeit bei Finanzierung durch Länder einhalten

04.09.2024 AOK-Bundesverband
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes (PfAssEinfG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt:

„Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz möchte die Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen, mehr Menschen für die Ausbildung gewinnen und einen bundeseinheitlichen Standard schaffen. Angesichts des anhaltenden Fachkräfteengpasses in der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… sind diese Maßnahmen sinnvoll und wichtig. Auch die angedachte Ausbildungszeit von 18 Monaten ist angemessen, um den Anforderungen der Pflegeberufe gerecht zu werden und um eine Grundlage für Anschlussqualifikationen zu ermöglichen. Die Reform schafft ein modernes Ausbildungssystem, das die Durchlässigkeit und Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Ausbildung erhöht und den Bedürfnissen des Pflegesektors entspricht.

„Dass die Eigenanteile für Bewohner in Pflegeeinrichtungen weiter steigen, muss unbedingt vermieden werden.“

Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plant fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… , lehnen wir entschieden ab, allein schon aus ordnungspolitischen Gründen. Hier sind ausschließlich die Länder in der Pflicht. Diese kommen bereits heute ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit im Bereich der Ausbildungskosten nicht in ausreichendem Umfang nach.

Außerdem dürfte der vorliegende Vorschlag zur Finanzierungsverantwortung bedeuten, dass die Eigenanteile für Bewohner in Pflegeeinrichtungen weiter steigen. Das muss unbedingt vermieden werden. Es ist nicht einzusehen, warum die pflegebedürftigen Menschen, die ohnehin unter den viel zu hohen Eigenanteilen leiden, für eine eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter belastet werden sollen.“

1 passender Download

  • Reimann zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Zuständigkeit bei Finanzierung durch Länder einhalten

    Format: PDF | 115 KB

Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband