Reformen machen Gesundheitswesen resilienter
Das heute veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege zum Thema Resilienz kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
„Wir teilen die Kritik des Sachverständigenrats, dass das deutsche Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… in vielen Bereichen nicht nachhaltig und krisenfest aufgestellt ist. Auch wenn Deutschland vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, hat die Pandemie wesentliche Schwachstellen offenbart. Dazu gehören unklare Zuständigkeiten, personelle Engpässe und ein Mangel an Datentransparenz Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Gesetzgeber 2020 verfügt, Sozialdaten der… . Das Gutachten des Sachverständigenrates enthält gute Ansätze, wie das System besser auf die Bewältigung von Krisensituationen vorbereitet werden kann. Und es weist an vielen Stellen auf Reformnotwendigkeiten hin, die schon seit Jahren bekannt sind. Wenn wir diese Baustellen endlich angehen, ist das ein wichtiger Beitrag zur Krisenresilienz des deutschen Gesundheitssystems.
Ein zentrales Problem, das im Gutachten mehrfach angesprochen wird, sind die begrenzten personellen Ressourcen im deutschen Gesundheitswesen – gerade im Bereich der Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Versorgung. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir ausdrücklich den vom Sachverständigenrat angesprochenen Ansatz zur Bildung integrierter regionaler Gesundheitszentren. Für die Bewältigung von Krisen ist es nicht ausreichend, einfach nur zusätzliche Intensivbetten aufzustellen und den Bestand an Beatmungsgeräten aufzustocken. Wesentlich ist, dass auch qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Wir stimmen dem Sachverständigenrat zu, dass es einen sinnvolleren Einsatz der vorhandenen Personalressourcen braucht – in sinnvoll geordneten Versorgungsstrukturen. Die Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform verbinden die Reform der Vorhaltefinanzierung mit der Reform der Planung. Sie bieten hervorragende Ansätze dafür, dass wir bei der qualitätsorientierten Neuordnung der Krankenhausstrukturen endlich weiterkommen.
Gleichzeitig brauchen wir sowohl bei den Kapazitäten der Krankenhäuser als auch bei der Versorgung mit Arzneimitteln mehr Transparenz über die aktuelle Situation, um künftige Krisen besser bewältigen zu können. Zu Recht fordert der SVR ein besseres Monitoring der Arzneimittelversorgung. Vor allem bei versorgungsrelevanten, nicht ersetzbaren Wirkstoffen braucht es aus Sicht der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… eine kontinuierliche Überwachung. Dieses Monitoring sollte möglichst auch die Kapazitäten der dezentralen Bestände in Apotheken und Krankenhausapotheken einbinden. Für eine sichere Versorgung sind sanktionsbewehrte Meldeverpflichtungen der Hersteller sowie der Ausbau der Lagerhaltung entlang der Lieferkette sowie die Meldung der Bestände in den einzelnen Handelsstufen vordringlich. Ein solches System könnte auch Vorbildcharakter in Europa haben. Es könnte helfen, drohende Engpässe und Bedarfe in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu kartieren und gemeinsame europäische Strategien zur Behebung von Lieferschwierigkeiten zu unterstützen.
Wir stimmen dem Sachverständigenrat zu, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst besser ausgestattet und vernetzt werden sollte. Der ÖGD sollte auch aus Sicht der AOK künftig eine Schlüsselrolle spielen, wenn es darum geht, allen Menschen gesunde Lebensgrundlagen zu ermöglichen.
Zudem sehen wir auch in der Bewältigung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf die Gesundheit eine zentrale Aufgabe, die uns als Querschnittsthema in allen Bereichen des Gesundheitswesens in den nächsten Jahren und Jahrzehnten beschäftigen wird.“