Vorschläge der Kassen-Seite berücksichtigen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ berufen. Besetzt ist die Kommission mit 15 Expertinnen und Experten aus der Versorgung (Pflege und Medizin), der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das Ministerium angebundenen Koordinator. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen die Empfehlungen der Kommission Grundlagen für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023 werden. In einer ersten Reaktion forderte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, eine angemessene Einbindung der Krankenkassen und damit der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler:
"Wir begrüßen die Berufung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Damit ist der erste Schritt getan, um die überfällige Reform anzustoßen. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass auch die Beitragszahler sowie Arbeitgeber als Financiers direkt eingebunden werden. Zum Vergleich: Die Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Seite ist mit sieben VertreterInnen mit dabei. Jetzt kommt es darauf an, dass unsere bekannten Vorschläge und Konzepte zur Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur, wie vom Minister zugesagt, auch Berücksichtigung finden. Erkenntnisprobleme gibt es jedenfalls kaum noch, jetzt sollten wir zügig zur Umsetzung schreiten."