Reimann zur Finanzlage der Pflegeversicherung: Wir brauchen umgehend eine Finanzreform
Anlässlich aktueller Berichte über die sich dramatisch verschärfende Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, ein schnelles Gegensteuern der Bundesregierung:
„Die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung ist äußerst kritisch. In diesem Jahr erwarten wir ein Defizit von 1,6 Milliarden Euro, im kommenden Jahr sogar von 4,2 Milliarden Euro. Obwohl die Situation sich seit Monaten zuspitzt, hat die Bundesregierung bis heute die Hände in den Schoß gelegt und das Problem verdrängt.
„Wir brauchen jetzt umgehend eine Finanzreform, die die Liquidität der SPV kurzfristig sicherstellt und höheren Beitragssätzen vorbeugt.“
Wir brauchen jetzt umgehend eine Finanzreform, die die Liquidität der SPV kurzfristig sicherstellt und einer Anhebung des Beitragssatzes vorbeugt. Dazu gehört in erster Linie der immer noch ausstehende Ausgleich von Pandemie-Kosten in Höhe von 5,3 Milliarden Euro, die die SPV getragen hat. Außerdem braucht es einen Steuerzuschuss für versicherungsfremde Leistungen ist die Bezeichnung für Leistungen der Sozialversicherung , die nicht zu deren eigentlichem Auftrag… wie zum Beispiel die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen, was auch nochmal fast vier Milliarden Euro brächte. Eine rechtzeitige Umsetzung allein dieser beiden Maßnahmen hätte die dramatische Situation der SPV längst verhindern können. Bleibt die Bundesregierung weiter tatenlos, wird eine neuerliche Zusatzbelastung der Beitragszahlenden in Höhe von 0,2 bis 0,3 Beitragssatzpunkten unvermeidlich.
Völlig unverständlich ist zudem, warum das Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung der im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz vorgesehenen Dynamisierung der Leistungsbeträge verschleppt. Die dafür erforderliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger hätte längst vorliegen müssen, damit die Pflegekassen ihre Systeme an die zum 1. Januar 2025 vorgesehene Erhöhung um 4,5 Prozent anpassen können. Daher werden die Versicherten die vorgesehene Erhöhung der Leistungen vermutlich nicht zum Jahreswechsel, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Diese durch das Ministerium verursachte Verzögerung von gesetzlich beschlossenen Verbesserungen ist nicht akzeptabel.“