Reimann zur Apotheken-Reform: Zeit, neue Wege zur Sicherung der Arzneimittelversorgung zu gehen
Anlässlich der morgigen Verbändeanhörung zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes Dr. Carola Reimann zustimmend zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, betont aber, dass Mehrausgaben für die GKV zu vermeiden sind.
„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Apotheken-Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen zu stärken. Der Fachkräftemangel und ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle erfordern Maßnahmen, die zur Sicherung gleichwertiger Verhältnisse in der Arzneimittelversorgung unerlässlich sind – auch wenn die Entrüstung bei einigen Akteuren jetzt erst einmal groß ist.
„Wir brauchen eine Reform, welche die qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und effiziente Versorgung in den Mittelpunkt stellt und Mehrausgaben für die GKV vermeidet.“
Die geplante Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Zweigapotheken bieten die Chance, die Situation zu verbessern. Für unterversorgte Regionen sollte jedoch auch der verstärkte Einsatz der Telepharmazie künftig eine Option sein, bei der Abgabeautomaten mit Videozuschaltung ressourcenschonend und pragmatisch die Versorgung vor Ort unterstützen.
Der Vorschlag des Ministers, dass sich Honorare künftig weniger an der Zahl der abgegebenen Packungen orientieren sollen, ist plausibel: Denn hiervon profitieren bislang vor allem Apotheken in zentralen Innenstadtlagen mit hoher Kundenfrequenz, während ländliche Regionen das Nachsehen haben.
Wir brauchen eine Reform, welche die qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und effiziente Versorgung in den Mittelpunkt stellt und Mehrausgaben für die GKV vermeidet. In diesem Zuge möchte ich anregen, die bislang nicht abgerufenen 380 Millionen Euro aus dem Finanzierungs-Topf für pharmazeutische Beratungsleistungen aufzulösen und an die Kostenträger zurückzuführen. Damit künftig Versicherte vor Ort verlässlich von ergänzenden Leistungen profitieren können, sollten pharmazeutische Dienstleistungen stattdessen dezentral vereinbart und direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden.“