AOK stimmt DKG zu: Derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Kliniken ist unzureichend
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute in einer Pressekonferenz zur geplanten Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser Stellung genommen. Dazu sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
„Wir stimmen mit der DKG in der Einschätzung überein, dass die durch das BMG derzeit vorgesehene Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser ihre Ziele nicht erreichen kann. Die Vorhaltefinanzierung an Fällen auszurichten bringt nur Bürokratie, aber keine Effekte zur Mengendämpfung und Leistungskonzentration. Wenn das so umgesetzt wird, werden die Erlöse der Kliniken weiter stark von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängen. Die heute von der DKG vorgestellten Analysen zeigen die Fehleranfälligkeit der Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. -Orientierung überdeutlich.
„Wenn das so umgesetzt wird, werden die Erlöse der Kliniken weiter stark von der Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten abhängen.“
Besonders kontraproduktiv sind die Ausgleichsverfahren für über- und unterzahlte Vorhaltebudgets, die bei einer fallbezogenen Abfinanzierung zwangsläufig mit allen Krankenhäusern erfolgen müssten. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für eine fallunabhängige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ein. Statt der Orientierung am Fall sollte die Finanzierung bedarfs- und aufwandsgerecht erfolgen. Dieses Vorgehen garantiert in Verbindung mit der Leistungsgruppen-Zuordnung die Konzentration bestimmter Behandlungen auf Kliniken, die die Vorgaben in Sachen Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… erfüllen.
Bund und Länder sollten die geplanten Finanzierungs-Regelungen in ihren weiteren Verhandlungen an diesem Punkt nachbessern. Sie sollten zu konstruktiven Beratungen zurückkommen und die Reform jetzt schnell zum Abschluss bringen, um die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren und die qualitätsorientierte Zentralisierung der stationären Versorgung voranzubringen.“