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Bundesgesundheitsministerium will flexible Wohnformen im Pflegebereich möglich machen

21.03.2024 AOK Baden-Württemberg 2 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, das geplante Pflegekompetenzgesetz zu erweitern und zukünftig eine Mischform aus ambulanter und stationärer Versorgung zu ermöglichen.

Stuttgart. Die Ankündigung vom 20.03.2024 von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, das geplante Pflegekompetenzgesetz zu erweitern und zukünftig eine Mischform aus ambulanter und stationärer Versorgung zu ermöglichen, wird ausdrücklich begrüßt. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg war aktiv mit dem Träger BeneVit und weiteren Akteuren an der Ausgestaltung des „stambulanten“ Konzepts im Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl beteiligt und hat dort bereits seit 2016 sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Konzeption ermöglicht den Pflegebedürftigen, ein Leben wie Zuhause zu führen und gleichzeitig von der Gesellschaft einer häuslichen Gemeinschaft zu profitieren. Dazu Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg: „Eine Verschmelzung der Sektoren ermöglicht eine neue Lebensqualität für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige. Mit neuen Leistungskombinationen können individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.“ Mit der geplanten gesetzlichen Grundlage für neue Versorgungsmodelle könnten zukünftig mehr Pflegebedürftige von den damit verbundenen Vorteilen profitieren.

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