Pressemitteilung

AOK-Rabattverträge: Nachhaltige Versorgung weiter im Fokus

25.07.2024 AOK Baden-Württemberg 5 Min. Lesedauer

Bauernfeind: „Nachhaltigkeitskriterium in AOK-Ausschreibung großer Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Produktion“

Symbolbild Nachhaltigkeit mit grünen Arzneimitteln

Stuttgart. Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft hat unter Federführung der AOK Baden-Württemberg ihre neueste Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… -Ausschreibung veröffentlicht. Sie umfasst 114 Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen mit einem AOK-Umsatzvolumen von jährlich ca. 2,7 Milliarden Euro. Die 15 enthaltenen antibiotischen Wirkstoffe werden wiederholt mit einem Bonuskriterium für Nachhaltigkeit in der Produktion ausgeschrieben. „Das Nachhaltigkeitskriterium in den AOK-Ausschreibungen ist ein großer Erfolgsfaktor und bringt uns dem Ziel einer nachhaltigen Antibiotikaproduktion nachweislich näher. Wir müssen Nachhaltigkeit in der Arzneimittelversorgung ganzheitlich betrachten – nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial und ökologisch“, betont Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer der AOK-Ausschreibungen. Die Ausschreibung berücksichtigt zudem erstmals die im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) festgelegte Regelung zur stärkeren Bevorratung und zur Diversifizierung der Lieferkette bei Antibiotika. 

Nachhaltigkeit ist bereits seit 2020 in den Arzneimittelrabattverträgen der AOK-Gemeinschaft verankert. Pharmazeutische Unternehmen können bei der Vergabe einen Bonus auf ihr Angebot erhalten, wenn sie sich freiwillig verpflichten, wirkstoffbasierte Maximalkonzentrationen im Produktionsabwasser der Produktionsstätte einzuhalten und unabhängige Kontrollmessungen vor Ort erlauben. „Wenn sich multiresistente Keime über das Industrieabwasser ausbreiten, ist die Wirksamkeit von Antibiotika insgesamt stark gefährdet. Daher muss die Herstellung – ganz gleich, wo auf der Welt – unter strengen Auflagen für den Umweltschutz stattfinden“, sagt Bauernfeind. Die Einhaltung wird durch Expertinnen und Experten vom IWW Institut für Wasserforschung (IWW) durch Entnahme und Analyse von Proben bei den Wirkstoffherstellern vor Ort überprüft. Wissenschaftlich begleitet wird die Ausschreibung durch das Umweltbundesamt (UBA).

„Wir müssen Nachhaltigkeit in der Arzneimittelversorgung ganzheitlich betrachten – nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial und ökologisch.“

Porträt von Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender AOK Baden-Württemberg

Johannes Bauernfeind

Vorstandsvorsitzender AOK Baden-Württemberg

Die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunden zeigen einen deutlichen Handlungsbedarf. Teilweise wurden im gereinigten Produktionsabwasser Überschreitungen des festgelegten Schwellenwertes um bis zu 11.000 Prozent festgestellt. Auch in der angrenzenden und von den Produktionsanlagen beeinflussten Umwelt wurden zum Teil hohe Konzentrationen vorgefunden. Die Pilotstudie von AOK, IWW und UBA zeigt aber auch positive Effekte. Es wurden Produktionsanlagen angepasst, Abwasseraufbereitungen vergrößert und Lagerungen optimiert. Insgesamt ist die Sensibilisierung zum Thema deutlich gestiegen. „Die Vorgabe und Kontrolle von Konzentrationen im Produktionsabwässern sind ein wirkungsvolles Instrument, um Umweltverschmutzung und Potentiale für Entstehung resistenter Keime einzudämmen“, so Bauernfeind. „Das Problem reicht aber über die Reichweite der Gestaltung von Arzneimittelrabattverträgen hinaus und erfordert politische Maßnahmen auf europäischer Ebene.“ Dass eine umweltverträgliche Produktion möglich sei, zeige laut Bauernfeind die Messungen bei einzelnen Unternehmen, die demnach vorbildlich arbeiten. „Neben den Nachhaltigkeitszielen, die wir erreichen wollen, geht es natürlich auch um einen fairen Wettbewerb. Wettbewerbsvorteilen auf Kosten der Umwelt erteilen wir eine deutliche Absage“, stellt der Kassen-Chef klar. Die gemeinsame Studie von AOK, IWW und UBA wurde vor kurzem in den offiziellen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie aufgenommen.

Erstmals Ausschreibung unter Berücksichtigung ALBVVG

Für die AOK-Gemeinschaft ist es die erste Ausschreibung, die unter den neuen Regelungen des ALBVVG fällt. Vorgesehen ist unter anderem eine stärkere Bevorratung mit einer gesetzlichen Versorgungsreserve von 6 Monaten. Eine Bevorratungspflicht hatte die AOK bereits in vorangegangenen Ausschreibungen festgesetzt. „Eine stärkere Bevorratung hilft, kurzfristige Lieferengpässe für Patientinnen und Patienten zu vermeiden und Ausfallszeiten zu überbrücken. Dass diese Pflicht nun auch außerhalb der AOK-Verträge gilt, ist sehr zu begrüßen“, sagt Bauernfeind. Kein Verständnis zeigt der Vorstandsvorsitzende allerdings dafür, dass sich die Bevorratungspflicht nur auf Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… beschränkt. „Die Ausfallquote bei Rabattvertragsarzneimitteln ist geringer als bei anderen Medikamenten ohne Rabattvertrag. Gerade hier könnte sich die Bevorratungspflicht als wirksames Instrument gegen Lieferengpässe erweisen.“ Bei den Arzneimitteln mit größeren Lieferproblemen in den vergangenen Monaten habe keine Rabattverträge bestanden. „Diese Arzneimittel von der Bevorratungspflicht auszunehmen ist unlogisch und kurzsichtig“, so Bauernfeind.

Neu vorgeschrieben für antibiotische Wirkstoffe ist die Diversifizierung der Lieferkette. Bei der Vertragsvergabe müssen Hersteller mit Wirkstoffproduktion in Europa besonders berücksichtigt werden. Johannes Bauernfeind ist skeptisch, ob diese Regelung aus dem ALBVVG zu einer Verbesserung der Versorgung führt: „Eine Diversifizierung ist ein sinnvolles Anliegen. Das globale Problem der Lieferengpässe allerdings im nationalen Sozialrecht lösen zu wollen, reicht nicht aus. Es braucht konsequente Lösungen auf europäischer Ebene.“ Die Erfahrung der AOK-Gemeinschaft zeige, dass es einer entsprechenden Verankerung im EU-Vergaberecht Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… benötige.

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