Bundestag beschließt GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

 

Der Bundestag hat am 20.10.2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird ein Bündel an Maßnahmen ergriffen, um das für 2023 prognostizierte Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 17 Milliarden Euro zu decken. Dazu gehören die weitere Abschöpfung der Finanzreserven der Krankenkassen, die Rückführung der Rücklagen des Gesundheitsfonds bis auf das Minimum, ein ergänzender Bundeszuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro, ein Bundesdarlehen an die GKV über eine Milliarde Euro sowie Einsparungen bei den Leistungserbringern, unter anderem im Bereich der Arzneimittelversorgung, bei den Apotheken und in der ambulanten ärztlichen Versorgung. Zu den gesetzlichen Maßnahmen hinzu kommt eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte. Diese wird vom Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2022 verkündet. 

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Die von der Politik beschlossenen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen gehen zu weit überwiegenden Teilen zu Lasten der GKV-Mitglieder und ihrer Arbeitgeber und sind nicht nachhaltig. Erfreulicherweise fällt immerhin der Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen etwas geringer aus als zunächst vorgesehen. Das ist auch absolut notwendig, um die GKV nicht zu destabilisieren und den Krankenkassen wenigstens einen kleinen Spielraum für unvorhergesehene Ausgabenschwankungen zu lassen, ohne sofort die Beiträge weiter erhöhen zu müssen. 

Das strukturelle Defizit in der GKV ist mit den jetzt ergriffenen Maßnahmen allerdings nicht beseitigt. Statt kurzfristig Löcher zu stopfen, muss die Ampel-Koalition endlich echte Strukturreformen angehen – wie zum Beispiel für den Krankenhausbereich angekündigt – und die GKV-Finanzierung auf ein solides Fundament setzen. Ansonsten drohen jedes Jahr weitere empfindliche Beitragserhöhungen für die GKV-Mitglieder und ihre Arbeitgeber. Der Staat darf sich für eine nachhaltigere Finanzierung der GKV nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Es braucht dringend nachhaltige Entlastungen für die GKV. Dazu gehören eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf der Ausgabenseite und kostendeckende Beiträge des Bundes für Arbeitslosengeld-II-Empfänger auf der Einnahmenseite.