Kabinettsentwurf Gesundes-Herz-Gesetz
Darum geht’s:
Am 28.08.2024 wurde der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) bekannt. Ziel des Gesetzes ist es, die Krankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und die Herz-Kreislauf-Gesundheit in Deutschland zu steigern, indem die Früherkennung und die Versorgung von Risiken, Risikoerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert und die medizinische Prävention gestärkt wird.
Folgende Regelungen sind geplant:
- Verbesserung der Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen:
- Erweiterter Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf eine Untersuchung zur Früherkennung einer Fettstoffwechselstörung
- Einladung zur Teilnahme an den J1-Untersuchungen durch Krankenkassen
- Verbesserung der Früherkennung bei Erwachsenen:
- Erweiterung Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ im Alter von 25, 35 und 50 Jahren und weitere Leistungen
- Einführung eines niedrigschwelligen Einladungswesens durch Krankenkassen
- Einbindung von Apotheken bei „Check-up“ Untersuchungen
- Stärkung von Disease-Management-Programmen (DMP):
- Verpflichtung für Krankenkassen DMP-Programme anzubieten
- Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anforderungen an ein neues DMP-Programm für Versicherte mit einem hohen Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu beschließen
- Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse: Gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern (Festlegungen von Ereignisrisiken durch den Gemeinsamen Bundesausschuss)
- Reduzierung des Nikotinkonsums: Ausweitung medikamentöser Therapie und Auflösung der Beschränkung einer „schweren Tabakabhängigkeit“ für die Verordnung von Arzneimitteln zur Nikotinentwöhnung
- Beratung zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und Erkrankungsrisiken in Apotheken: Einbindung der Apotheken in Beratung und Entwicklung von neuen pharmazeutischen Dienstleistungen
So steht die AOK Baden-Württemberg dazu:
Die AOK Baden-Württemberg lehnt die wesentlichen Inhalte des vorgelegten Kabinettsbeschlusses für ein Gesundes-Herz-Gesetz ab. Es bekämpft nicht die Ursachen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die beispielsweise in Tabakkonsum, einer ungesunden Ernährung, Adipositas, Bewegungsmangel oder Alkoholkonsum liegen können, sondern setzt auf die Ausweitung von diagnostischen und kurativen, insbesondere medikamentösen Maßnahmen in Abhängigkeit von Risikobestimmungen. Der Nutzen eines solchen einseitigen, die Präventionsmöglichkeit außer Acht lassenden Vorgehens, ist bislang nicht belegt. Verschärfend kommt hinzu, dass Präventionsmittel der Krankenkassen, die bislang für qualitätsgesicherte Gesundheitskurse vorgesehen sind, zweckentfremdet werden sollen: Zukünftig sollen daraus die Arzneimittel zur Tabakentwöhnung und flächendeckende Screenings finanziert werden. Damit würden finanzielle Mittel für Gesundheitskurse für Bewegung, Ernährung, Stressreduktion und Suchtprävention fehlen, obwohl gerade diese an der Ursache der hohen Krankheitslast ansetzen. Zahlreiche zertifizierte Präventionskurse finden darüber hinaus in Kooperation mit Vereinen statt, sodass etablierte Vereinsstrukturen gefährdet würden.
Auch die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Disease-Management-Programmen (DMP) gehen in die falsche Richtung. Bislang dienen die DMP als strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Asthma oder Koronaren Herzkrankheiten. Eine etwaige Öffnung der Programme für Menschen mit hohem Risiko für die Entwicklung einer DMP-Erkrankung kann zwar sinnvoll sein, muss jedoch zielgerichtet auf Prävention ausgerichtet werden. Zugleich sollten keine weiteren ärztlichen Ressourcen gebunden, sondern eine professionsübergreifende Umsetzung in kooperativen Strukturen angestrebt werden.