KHZG - Krankenhauszukunftsgesetz
Darum geht’s
Der Bundestag hat am 18. September 2020 das Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG) beschlossen. Mit dem Gesetz möchte der Gesetzgeber die Investitionslücke bei der Digitalisierung von Krankenhäusern schließen sowie diese nach bundesweiten Standards gestalten. Hierfür wird für die Jahre 2020 bis 2022 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein „Krankenhauszukunftsfonds“ aufgelegt, den Bund und Länder mit zusammen rund 4,3 Milliarden Euro füllen. Der Bund steuert drei Milliarden zu. Die Umsetzung erfolgt über die Erweiterung des Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet wurde.
Außerdem werden mit dem Gesetz Änderungen und Fristverlängerungen von verschiedenen Corona-Maßnahmen im Krankenhausbereich auf den Weg gebracht:
- Die im Corona-Rettungsschirm vom März vorgesehenen Freihaltepauschalen für leere Betten werden laut KHZG-Entwurf zum 30. September abgeschafft. Stattdessen können Kliniken nun bei Erlösrückgängen individuelle Ausgleichszahlungen mit den Krankenkassen vereinbaren
- Corona-Schutzausrüstung sowie Mehrausgaben für die Behandlung von Covid-19-Patienten wird dauerhaft finanziert. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie können für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden
So steht die AOK Baden-Württemberg dazu
Regelungen Krankenhauszukunftsfonds
Grundsätzlich begrüßt die AOK Baden-Württemberg die Einrichtung eines Krankenhauszukunftsfonds und die damit verbundene Finanzierung notwendiger Investitionen aus staatlichen Finanzmitteln. Eine moderne, digitale und gute investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland ist notwendig. Bevor jedoch flächendeckend Fördermittel für die weitere Digitalisierung von Krankenhäusern ausgegeben werden, sollte im Hinblick auf eine sinnvolle Mittelverwendung zunächst über eine effiziente Krankenhausstruktur nachgedacht werden. Erst wenn klar ist, welche Krankenhäuser in der Zukunft bedarfsnotwendig sind, ist eine digitale Ertüchtigung der verbleibenden Krankenhäuser sinnvoll. Außerdem müssen aus Sicht der AOK Baden-Württemberg Doppelfinanzierungen ausgeschlossen werden, da der neu eingerichtete Krankenhauszukunftsfonds in seinen Zielsetzungen nicht vollständig überschneidungsfrei mit dem bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds ist. Hier muss der Gesetzgeber für eine Klarstellung sorgen.
Regelungen Corona-Maßnahmen
Die (fortgesetzten) Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser sind grundsätzlich nachvollziehbar. Jedoch vertritt die AOK Baden-Württemberg weiterhin die Auffassung, dass die Finanzierung von pandemiebedingtem Leerstand originär die Aufgabe des Staates ist.