AOK Baden-Württemberg unterstützt Krankenhaustransparenzgesetz
Darum geht‘s
Am 19.10.2023 hat der Bundestag das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen.
Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber einen besseren Überblick über die Leistungen der Kliniken und deren Qualität schaffen. Das Vorhaben basiert auf den Empfehlungen der Regierungskommission für eine zukunftsgerechte Krankenhausversorgung und sieht eine Gliederung der Krankenhäuser nach verschiedenen Levels vor. Ziel des Gesetzes ist ein interaktiver Krankenhaus-Atlas, der übersichtlich darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Diese Übersicht soll zum 01.05.2024 online gehen. Die Bevölkerung soll in dem Transparenzverzeichnis Informationen zu den Leistungen eines Krankenhauses finden: Fallzahlen (differenziert nach Leistungsgruppen), vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, sowie zur personellen Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang sowie die Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe und schließlich die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level).
Durch Änderungsanträge haben die Koalitionsfraktionen weitere Aspekte eingebracht, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Transparenzanliegen stehen. Dabei geht es insbesondere um finanzielle Erleichterungen und eine Verbesserung der Liquidität für die Krankenhäuser im Umfang von fast fünf Milliarden Euro. Dazu zählen unter anderem die Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal sowie eine Erhöhung des Pflegeentgeltwertes von 230 Euro auf 250 Euro für 2024 vor.
Das Gesetz wurde von Beginn an seitens der Länder scharf kritisiert. Der Bund greife mit dem Vorhaben zu sehr in die Kompetenz der Länder ein und nehme darüber hinaus wesentliche Bestandteile der zwischen Bund und Ländern teils noch strittigen Krankenhausreform vorweg. Infolgedessen hat der Bundesrat am 24. November beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ebenfalls forderte der Bundesrat per Entschließung zusätzliche Finanzhilfen für die Kliniken.
So steht die AOK Baden-Württemberg dazu
Die AOK Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich alle geeigneten Ansätze, um Qualitätsinformationen in einem Transparenzverzeichnis möglichst laienverständlich zu vermitteln und in Form eingängiger Symbole zu visualisieren. Mit der Darstellung von Klinik-Bewertungen auf Basis der „Qualitätssicherung mit Routinedaten“ (QSR) für ausgewählte Behandlungen und Operationen hat die AOK bereits wertvolle Erfahrungen gesammelt. Auch die im Transparenzgesetz vorgesehene Darstellung von anerkannten Qualitätszertifikaten ist eine wichtige Verbesserung im Sinne der Patientinnen und Patienten. Die AOK Baden-Württemberg bedauert die Verzögerung im Gesetzgebungsprozess durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses , da die Intention des Gesetzes uneingeschränkt zu befürworten ist.
Problematisch ist aus Sicht der AOK-Baden-Württemberg der Ruf der Länder nach zusätzlichen Geldern für die Krankenhäuser. Hier sieht die AOK Baden-Württemberg die Länder zunächst selbst in der Pflicht, ihrer Investitionsverantwortung für die Krankenhäuser nachzukommen. Die AOK Baden-Württemberg macht deutlich, dass die finanziellen Lasten der geplanten Krankenhausreform nicht einseitig bei den Beitragszahlenden abgeladen werden dürfen. Transformationskosten für strukturelle Veränderungen sind von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und damit von der öffentlichen Hand zu erbringen.