Landarztgesetz Baden-Württemberg

 

Darum geht’s

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 04.02.2021 das Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz Baden-Württemberg) beschlossen. Mit dem Gesetz möchte das Land die hausärztliche Versorgung im Land verbessern und einem etwaigen Ärztemangel auf dem Land beziehungsweise einer Unterversorgung oder drohenden Unterversorgung im ländlichen Raum mittel- bis langfristig entgegenwirken.

Wesentliche Maßnahmen:

  • Ab dem Jahr 2021 werden im Rahmen des zulassungsrechtlich Möglichen jährlich 75 Studienplätze in der Medizin im Wege einer Landarztquote vergeben
  • Die entsprechenden Studienplatzbewerberinngen und -bewerber verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss der ärztlichen Weiterbildung für mindestens zehn Jahre eine Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung ausschließlich in Gebieten in Baden-Württemberg mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung auszuüben
  • Für den Fall, dass die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber den vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, ist ei-ne Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250 000 Euro möglich


So steht die AOK Baden-Württemberg dazu

Die AOK Baden-Württemberg unterstützt das Ziel des Gesetzes, die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Ziel muss es sein, sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen die ambulante Versorgung insbesondere mit Allgemeinmedizinern sicherzustellen. Der perspektivische Mangel an „Landärzten“ kann allerdings nicht mit ein paar wenigen isolierten Maßnahmen gelöst werden, es bedarf eines „Gesamtpaketes“. Dabei sind Anreize im Sinne von „Locken und Motivieren“ grundsätzlich besser als Zwang und Verpflichtung. Dennoch kann eine Landarztquote zielführend und ein Baustein eines Gesamtkonzeptes sein.


Zu einem solchen Gesamtkonzept gehört insbesondere die Schaffung von langfristigen interessanten Rahmenbedingungen für den Arztberuf durch geeignete Anreizsysteme und interessante Strukturen. Beispiel hierfür ist das Hausarztprogramm der AOK Baden-Württemberg, das zeitgemäße Praxen mit Teamstrukturen und Teilzeit-Arbeitsplätzen fördert, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ärztinnen und Ärzte durch eine angemessene Honorierung deutlich verbessert und mehr Zeit für ihre Patientinnen und Patienten ermöglicht, was die Zufriedenheit der behandelnden Ärzte stärkt. Eine gut etablierte Selektivarzt-Praxis ist deshalb oft ein entscheidendes Kriterium für eine erfolgreiche Praxisnachfolgeregelung.


Darüber hinaus hat die AOK Baden-Württemberg das Problem eines perspektivischen Mangels durch das Ausscheiden vieler Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Jahren erkannt und engagiert sich deshalb schon seit langer Zeit bei innovativen Versorgungsprojekten wie Primärversorgungszentren oder etwa dem Gesundheitscampus Calw, um die gesundheitliche Versorgung sowohl in urbanen aber auch ländlichen Regionen auf einem qualitativ hohen Niveau zu halten.

Politik aktuell - Februar 2021

Landarztgesetz Baden-Württemberg

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