Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
Darum geht's
Die Bundesregierung hat am 03.03.2021 einen Entwurf für ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Achtung von Menschenrechten und Umweltaspekten durch Vorgaben an die unternehmerische Lieferkette besser nachzukommen.
Wesentliche Regelungen im Überblick:
- Ab dem Jahr 2023 sollen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zur Einhaltung von bestimmten Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Kinderschutz oder Freiheit von Sklaverei sowie umweltbezogenen Pflichten entsprechend internationaler Abkommen in ihrer Lieferkette verpflichtet werden. Betroffen sind damit auch unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Ein Jahr später soll dies für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten
- Die entsprechenden Unternehmen sollen unter anderem ein Risikomanagement aufsetzen und im Rahmen dessen Präventionsmaßnahmen sowie Abhilfemaßnahmen ergreifen, wenn eine geschützte Rechtsposition bedroht oder verletzt wird. Außerdem sollen sie ein verpflichtendes unternehmensinternes Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verstößen einführen und einen jährlichen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll die Einhaltung der Regelungen überwachen und Maßnahmen zu deren Einhaltung einfordern sowie Bußgelder bei Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen verhängen
- Zwangs- und Bußgelder wegen Verstößen reichen bis zu 800.000 Euro, bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro können Geldbußen bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes verhängt werden. Eingenommene Gelder sollen zur Förderung menschenrechtlicher Sorgfalt in der globalen Wirtschaft verwendet werden
So steht die AOK Baden-Württemberg dazu
Die AOK Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß der Politik die Menschenrechte und den Umweltschutz bei der Produktion von Waren und Dienstleistungen zu stärken und den Unternehmen eine Sorgfaltspflicht zur Einhaltung entsprechender Regelungen auch in der Lieferkette aufzuerlegen. Die Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der Lieferkette sollte niemals zur Diskussion stehen. Viele Produkte, die uns im Alltag begleiten, werden außerhalb Europas produziert. Dazu zählt auch die Wirkstoff-Produktion von versorgungsrelevanten Arzneimitteln, wie z.B. Antibiotika, deren Herstellung oftmals in Asien stattfindet.
Der politische Wille, Unternehmen beim Arbeits- und Umweltschutz in die Pflicht zu nehmen, weist daher in die richtige Richtung. Es bleibt aber fraglich, ob dieser Schritt auch bei der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen substanzielle Verbesserun-gen für die betroffenen Menschen oder die Umwelt mit sich bringt und ausreicht, tat-sächlich wirksame Kontrollmechanismen über die gesamte Lieferkette hinweg zu installieren. Denn viele pharmazeutische Unternehmen, mit denen die AOK Rabattverträge abgeschlossen hat, sind kleine und mittelständische Unternehmen, für die die geplanten Regelungen nicht gelten sollen. Die AOK wird daher auch weiterhin ihre Gestaltungsspielräume bei den Ausschreibungen für Rabattverträge konsequent nutzen, um den Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten und entsprechende Anreize setzen – wie mit den jüngsten Ausschreibungen AOK XXIV und AOK Z1 geschehen. Eine Begleitung und Erweiterung dieser Impulse durch entsprechende gesetzliche Regelungen wäre unbedingt sinnvoll und wünschenswert.
Dass Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun bei der Einhaltung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Umweltschutzaspekten mit nationalen Regelungen vorangeht, ist sinnvoll und richtig. Eine nachhaltige Wirkung lässt sich freilich nur mit einem Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene erzielen. Dies würde einen fairen Wettbewerb ermöglichen und alle Unternehmen in Europa gleichermaßen in die Pflicht nehmen.