Trotz Mehrheit für KHVVG im Bundesrat: „Kein Schlussstrich unter Krankenhausreform“
Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg äußert sich positiv zum Ausgang der Bundesratssitzung
Stuttgart. Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Baden-Württemberg, kommentiert die Entscheidung der Länder im Bundesrat, die Krankenhausreform (KHVVG) passieren zu lassen:
„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Krankenhausreform nach der heutigen Bundesratssitzung nach über zwei Jahren in Kraft treten kann. Der Fokus auf Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… ist der richtige Ansatz und wird die stationäre Versorgung künftig verbessern. Die Einführung von Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen ist ebenfalls zu begrüßen und sorgt für bundesweite Standards in der Gesundheitsversorgung. Die steigenden Kosten im Krankenhausbereich ließen sich ohne Reform zudem nur schwer in den Griff bekommen.
Gar kein Grund zur Freude ist aber nach wie vor die finanzielle Ausgestaltung der Reform. Die Finanzierung des Transformationsfonds, der zur Hälfte durch die GKV-Beitragszahlenden gestemmt werden soll, ist kategorisch abzulehnen, da die GKV nicht für die Finanzierung von Strukturreformen zuständig ist. Es entbehrt jeder Logik, wie die Beitragszahlenden durch die dringend notwendige Strukturreform entlastet werden sollen, wenn sie gleichzeitig für die Kosten der Transformation aufkommen sollen.
Auch die Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen wurde im Gesetz bislang nicht gut gelöst, hier sind weiterhin Fallzahlen die Bezugsgröße In der Sozialversicherung beziehen sich wichtige Grenzwerte auf die Bezugsgröße, in der… . Das Vorhaltebudget sollte sich aber nicht an Fallzahlen, sondern ausschließlich am Bedarf der Bevölkerung bemessen, um Anreize für eine Fallzahlerhöhung durch die Krankenhäuser einzudämmen. Baden-Württemberg ist hier strukturell bereits gut aufgestellt, wird jedoch durch dieses Vorgehen benachteiligt.
Trotz positiver Faktoren, die im Interesse einer qualitativ zukunftsfähigen Versorgung sind, bleiben die genannten Schwächen. Die heutige Entscheidung des Bundesrates darf demnach nicht der Schlussstrich unter die Krankenhausreform sein, sondern vielmehr ein Auftakt für Nachbesserungen und ein Wiederaufgreifen nicht umgesetzter Reformvorhaben, wie der Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… - und Rettungsdienstreform. Die neue Regierung sollte außerdem zeitnah zu einer ausgewogenen und sachgerechten Finanzierung der GKV beitragen und die Versorgung qualitätsorientiert und sektorenübergreifend weiterentwickeln.“