Apps auf Rezept: Digitale Gesundheitskompetenz stärken
Seit zwei Jahren gibt es die Apps auf Rezept. Die AOK Stuttgart-Böblingen zieht eine durchwachsene Bilanz. Fazit: Rund 570 Downloads mit einem Durchschnittspreis von 440 Euro pro App verursachen Gesamtkosten von 250.000 Euro mit teilweise ungewissem Nutzen. Deshalb fordert die Gesundheitskasse die digitalen Gesundheitskompetenzen zu stärken.
Stuttgart. Seit zwei Jahren sind die sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und sollen den Versorgungsalltag der Menschen verbessern. Die DiGAs werden insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte aller Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten. Auch die AOK Stuttgart-Böblingen zieht eine durchwachsene Bilanz. 2022 wurden in der Region Stuttgart-Böblingen 568 DiGAs genehmigt. Das entspricht einem Finanzvolumen von knapp 250.000 Euro. Der Durchschnittspreis pro App liegt damit bei 425 Euro für eine maximale Nutzungsdauer von 90 Tagen. Die Top-drei-Anwendungen in der Verordnung stammen bei der Gesundheitskasse aus den Kategorien „Depression“, „Adipositas“ und „Schlafstörung“.
„Fest steht: Die digitalen Gesundheitsanwendungen können die Versicherten unterstützen, ihre gesundheitliche Versorgung mitzugestalten. Zum Beispiel in Ergänzung zur ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung. Doch mit Blick auf die Befragungsergebnisse wissen wir nun auch, dass die Integration dieser digitalen Gesundheitsanwendungen in die Versorgung noch erheblich verbessert werden muss“, erklärt die stellv. Geschäftsführerin der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Stuttgart-Böblingen, Gordana Marsic.
Als größte gesetzliche Krankenkasse in der Region möchte die AOK Stuttgart-Böblingen deshalb, dass ihre Versicherten nur solche digitalen Anwendungen erhalten, von denen sie auch einen konkreten Nutzen haben werden. Um dies selbst beurteilen zu können, brauche es in erster Linie digitale Gesundheitskompetenzen. „Aus Sicht der AOK ist das die entscheidende Schlüsselqualifikation für den mündigen Patienten. Denn die Anforderungen an die Nutzer, mit Onlinediensten und mit digitalen Informationen umzugehen, sind bereits heute hoch. Die digitalen Gesundheitskompetenzen sind daher wichtig, um im Alltag Entscheidungen treffen zu können, welche App für die individuelle Erhaltung der Gesundheit oder für eine erfolgreiche Therapie förderlich ist“, so Marsic.
Im zweiten Schritt brauche es aber die Hersteller. Diese fordert die AOK auf, ihre DiGAs so zu konzipieren, dass die Versicherten mit ganz unterschiedlichen Gesundheitskompetenzen von den digitalen Anwendungen profitieren können. „Auch sehen wir beim Thema Nutzung noch Luft nach oben. Denn, wenn der Versicherte die DiGA Als App auf dem Smartphone oder in Form einer Webanwendung sind DiGAs dazu geeignet, Krankheiten… runterlädt aber nicht nutzt, ist trotzdem der volle Preis zu entrichten aber die App unterstützt nicht bei der Therapie.“, kritisiert Gordana Marsic. Hier müsse Klarheit geschaffen werden.
Die nun vorgestellte Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums wäre eine gute Möglichkeit. „Der Gesetzgeber muss nun einige Webfehler im Zulassungsprozess und bei der Preisbildung ausbessern. Die Preisgestaltung, insbesondere die initiale Preisfreiheit der Hersteller im ersten Jahr, ist dringend reformbedürftig“, kritisiert die AOK-Chefin. „Wir können uns dabei an der Vorgehensweise bei den digitalen Pflegeanwendungen orientieren. Hier sind nach Markteintritt dreimonatige Preisverhandlungen vorgesehen. Das ist nötig, damit die digitalen Gesundheitsanwendungen auf Grundlage von Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsanreize fester Bestandteil der Regelversorgung werden. Denn am Ende werden sich nur solche DiGA etablieren, die den Versicherten wirklich im Alltag von Nutzen sind und vom Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… auch unterstützt werden“, so Gordana Marsic abschließend.