Fritz-Schösser-Medienpreis
Mit Beiträgen zur gesundheitspolitischen Berichterstattung können sich Journalistinnen und Journalisten ab sofort um den mit 20.000 Euro dotierten Fritz-Schösser-Medienpreis 2024 bewerben. Die Auszeichnung wird von der sozialen Selbstverwaltung, dem Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes, vergeben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Januar 2025.
Bewerbungsphase für 2024 läuft
Ab sofort können sich Journalistinnen und Journalisten aktiv um den Fritz-Schösser-Medienpreis 2024 bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden. Die Auszeichnung richtet sich an Medienschaffende, die fundiert und verständlich über die Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… in Deutschland berichten. In diesem Jahr vergeben die Initiatoren, der Aufsichtsrat des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, auch einen Sonderpreis in der Kategorie „Junges Format“.
Der Sonderpreis zeichnet innovative und kreative Medienformate aus, die Gesundheitspolitik und gesundheitspolitische Themen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen näherbringen wollen. Die journalistischen Beiträge sollen nicht nur informieren, sondern auch inspirieren, sich aktiv mit einem der wichtigsten Gesellschaftsthemen auseinanderzusetzen. Beiträge, die auch die Stimme junger Menschen verstärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte rücken.
Teilnahmeberechtigt sind Originalbeiträge, die zwischen dem 1. Januar 2024 (00:00 Uhr) und dem 31. Dezember 2024 (23:59 Uhr) in deutscher Sprache erstmals erschienen sind beziehungsweise noch erscheinen. Berücksichtigt werden Beiträge aus allen allen Medienkanälen – Zeitungen und Zeitschriften, Online, TV und Rundfunk oder auch Social Media. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 15. Januar 2025.
Der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes verleiht den Fritz-Schösser-Medienpreis alle zwei Jahre. Er ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Premiere feierte die Auszeichnung im Jahr 2020. Alle Infos zur aktuellen Ausschreibung sowie zu den bisherigen Gewinnerinnen und Gewinnern, gibt es nachfolgend auf dieser Seite.
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Allgemeines zum Fritz-Schösser-Medienpreis
Wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem? Wer bestimmt was? Und wie wirken sich die zahlreichen Gesetze auf die Gesundheitsversorgung aus? Gesundheitspolitische Journalistinnen und Journalisten stehen oft vor der schwierigen Aufgabe, komplexe Themen und Zusammenhänge laienverständlich und ansprechend aufzubereiten. Erstmals 2020 würdigt die soziale Selbstverwaltung des AOK-Bundesverbandes diese Leistung mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis.
Die Auszeichnung ist themenunabhängig und wird an Journalistinnen und Journalisten aller deutschsprachigen Medien verliehen, die sich in umfassender und allgemeinverständlicher Weise mit der Gesundheitspolitik in Deutschland auseinandersetzen. Mit dem Preis, der alle zwei Jahre vergeben werden soll, möchte der AOK-Bundesverband das Verständnis von gesundheitspolitisch komplexen Sachverhalten in der Öffentlichkeit stärken. Der Medienpreis wird im Gedenken an die Persönlichkeit und das Lebenswerk von Fritz Schösser verliehen und mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
„Im Andenken an Fritz Schösser zeichnet der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes Journalistinnen und Journalisten aus, die fundiert und verständlich über gesundheitspolitische Themen aus Sicht der Beitragszahler und Versicherten berichten.“
Aufsichtsratsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes für die Arbeitgeberseite
„Mit dem Fritz-Schösser-Medienpreis ehren wir unseren langjährigen Weggefährten in der sozialen Selbstverwaltung, der sich in hohem Maße und auf seine besondere persönliche Art um die AOK und die gesetzliche Krankenversicherung verdient gemacht hat.“
Aufsichtsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes für die Versichertenseite
Wichtige Hinweise und Teilnahmebedingungen 2024
Welche Fristen gelten für das Auswahlverfahren?
Ins Auswahlverfahren kommen Originalbeiträge, die zwischen dem 1. Januar 2024 (00:00 Uhr) und dem 31. Dezember 2024 (23:59 Uhr) in deutscher Sprache erstmals erschienen sind. Unveröffentlichte Beiträge werden nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbungsphase beginnt am 1. November 2024 und endet am 15. Januar 2025.
Was passiert mit den eingereichten Bewerbungen?
Die Pressestelle des AOK-Bundesverbandes sichtet die eingereichten Beiträge und prüft, ob sie die formalen Kriterien erfüllen. Bewerbungen, die den Kriterien entsprechen, leitet sie im August an die Jury weiter. Diese bewertet die weitergeleiteten Arbeiten und entscheidet über die Gewinnerbeiträge sowie über die Verteilung des Preisgeldes. Im Oktober informiert der AOK-Bundesverband die Preisträgerinnen und Preisträger.
Was passiert mit meinen Daten?
Alle persönlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber werden entsprechend der Datenschutzvorgaben behandelt. Nach Abschluss des jeweiligen Medienpreis-Durchgangs werden alle vorhandenen Daten und Unterlagen vollständig gelöscht. Sie können über das Medienpreis-Büro jederzeit über die von Ihnen gespeicherten Daten Auskunft erhalten und diese auf Wunsch löschen lassen. Wird Ihre Bewerbung an die Jury weitergeleitet, so erhalten deren Mitglieder ausschließlich die Bewerbernamen sowie die eingereichten Unterlagen. Alle anderen Daten verbleiben beim AOK-Bundesverband.
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Berücksichtigt wurden nur Einsendungen über das Online-Bewerbungsformular. Für den Fall Ihrer Nominierung haben die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung des prämierten Beitrags ganz oder in Teilen bei der Preisverleihung und in anderen Publikationen des Veranstalters erteilt. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen konnten sowohl Einzelpersonen als auch Teams. Bewerberteams im Bewerbungsformular eine Hauptansprechperson nennen und die weiteren Team-Mitglieder im Freitextfeld auflisten. Auch Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Veröffentlichungen waren möglich. Außerdem konnten Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden, wenn diese die Bewerbungskriterien erfüllen. In diesem Fall hat das Medienpreis-Bürodie Journalistinnen und Journalisten über die Einreichung informiert.
Welche Arten von Beiträgen sind zugelassen?
Zugelassen waren Einzelbeiträge, Serien oder ein Teil einer Serie sowie Mehrteiler in sämtlichen journalistischen Stilformen, das heißt Bericht, Kommentar, Interview, Reportage, Feature und aus allen Medienkanälen - Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk oder Social Media.
Diese Kriterien liegen dem Auswahlverfahren zugrunde:
- Der Wettbewerbsbeitrag umfasst Themen der Gesundheitspolitik in Deutschland.
- Die dargestellten Inhalte sind fachlich richtig.
- Es ist im Beitrag nachvollziehbar, dass die zugrundeliegenden Recherchen der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechen.
- Die Berichterstattung ist umfassend und differenziert.
- Der Wettbewerbsbeitrag ist für ein breites Publikum verständlich und ansprechend aufbereitet. Er überzeugt durch eine hohe Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… in Sprache und Stil.
Text-Beiträge können Sie entweder über einen Link oder als pdf-Datei einreichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Dateien nicht mit einem Kennwort versehen sind. Wenn Sie eine Beitragsreihe/Artikelserie mit mehreren Beiträgen zum selben Thema einreichen wollen, gilt dies als eine Bewerbung. Bitte bündeln Sie die Beiträge bei der digitalen Übermittlung möglichst chronologisch in einem pdf-Dokument.
Insgesamt können Sie bis zu fünf Links oder Dateien auf einmal einreichen. Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
Audio-Beiträge reichen Sie bitte als Link ein, unter dem wir sie anhören können. Die Beiträge sollten keine Werbeblöcke mehr enthalten. Ist es Ihnen nicht möglich, uns einen solchen Link zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro. Beiträge, die auf externen Datenträgern eingereicht werden, können wir nicht berücksichtigen.
Insgesamt können Sie bis zu fünf Links oder Dateien auf einmal einreichen. Sollte dies nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro.
Video-Beiträge reichen Sie bitte Link ein, unter dem wir sie ansehen können. Die Beiträge sollten keine Werbeblöcke mehr enthalten. Ist es Ihnen nicht möglich, uns einen solchen Link zur Verfügung zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Medienpreis-Büro. Beiträge, die auf externen Datenträgern eingereicht werden, können wir nicht berücksichtigen.
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Fritz Schösser
Fritz Schösser, geboren 1947 in Töging am Inn, war Gewerkschafter, Sozialdemokrat und langjähriger Versichertenvertreter in der AOK-Selbstverwaltung. 20 Jahre lang - von 1990 bis 2010 - war er Landeschef des DGB Bayern. Als SPD-Arbeitsmarktpolitiker wurde er 1994 in den Bayerischen Landtag gewählt. 1998 gewann Fritz Schösser für die bayerische SPD ein Bundestagsmandat, das er bis 2005 innehatte. Er engagierte sich in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung und setzte sich unermüdlich für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ein. Seit 2003 war er alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes und ab 2009 Vorsitzender des Aufsichtsrats. Zwischen 1993 und 2016 vertrat er außerdem als Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK-Bayern die Interessen der Versicherten. Darüber hinaus war er bis 2017 Mitglied des Verwaltungsrats im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. Fritz Schösser starb im Mai 2019.
Fritz-Schösser-Medienpreis 2024
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