Gesetz laufend

Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform

Im Grundsatz begrüßt der AOK-Bundesverband die angestrebte Apothekenreform, „mit der wichtige Änderungen auf den Weg gebracht werden“ und „aktuelle Fragen der Arzneimittelversorgung adressiert“ würden. Inzwischen liegt die Stellungenahme zum Referentenentwurf vor.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 14. Juni 2024
  • Verbändeanhörung: bis 28. Juni 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 17. Juli 2024
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)

Ziel des Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) ist es, ein flächendeckendes Apothekennetz auch auf dem Land zu erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Gründung sogenannter Filial- sowie neuer Zweigapotheken erleichtern: Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität. Zweigapotheken sollen als abgespeckte Apotheken vor allem in unterversorgten Regionen den Zugang zu Arzneien sichern. Im Entwurf wird mit 100 Zweigapotheken gerechnet.

Apotheken sollen künftig ihre Öffnungszeiten flexibler handhaben und um bis zu knapp 20 Stunden pro Woche reduzieren dürfen. Zudem sollen sie deutlich mehr Impfungen Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind Leistungen für bestimmte Schutzimpfungen seit dem… und Tests anbieten dürfen. In Filialen muss die Apothekenleitung laut den Plänen nur noch acht Stunden pro Woche vor Ort sein. Sofern sich ein Apotheker Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und… per Video zuschalten lässt, soll Fachpersonal Arzneien abgeben dürfen.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des ApoRG

Verbändebeteiligung des BMG bis zum 28.Juni 2024

Format: PDF | 250 KB

Als zweite Säule will das BMG die Honorare umschichten, um ländliche Apotheken zu unterstützen. Notdienste sollen besser bezahlt und das sogenannte Fixum, also der Festbetrag pro Packung, erhöht werden. Im Gegenzug soll der prozentuale Anteil am Einkaufspreis sinken.