Gesetz abgeschlossen

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften

In Kraft getreten: 1:30 Min. Lesedauer

Mit dem Cannabisgesetz will die Bundesregierung den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und den privaten Anbau von bis zu drei Pflanzen künftig für Erwachsene legalisieren. Nicht-kommerzielle „Cannabis-Clubs“ sollen die Droge legal anbauen und in begrenzter Menge an Mitglieder abgeben dürfen.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 05. Juli 2023
  • Fachanhörung: bis 24. Juli 2023
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 16. August 2023
  • 1. Durchgang Bundesrat: 9. Oktober 2023
  • 1. Lesung Bundestag: 18. Oktober 2023
  • Anhörung im Bundestag: 6. November 2023
  • 2./3. Lesung Bundestag: 23. Februar 2024
  • 2. Durchgang Bundesrat: 22. März 2024
  • Inkrafttreten: nach Verkündung

Cannabisgesetz (CanG)

Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. Mit einer Strafe müsse nur rechnen, wer mehr als 30 Gramm im öffentlichen Raum dabei hat oder in den privaten Räumen mehr als 60 Gramm besitzt. Mengen darunter bis zur legalen Grenze sollen als Ordnungswidrigkeit gelten. Darüber hinaus sei eine Erleichterung beim Cannabisanbau für medizinische Zwecke vorgesehen.

Der Beschluss folgt in den wesentlichen Punkten den Regelungen des Kabinettsentwurfs zur teilweisen Legalisierung des Anbaus und Konsums von Cannabis. Im Zuge des Cannabisgestezes will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auch Schwangere und Kinder vor den Gefahren des Passivrauchens im Auto besser schützen. Ein Passus im sieht die Ergänzung des Nichtraucherschutzgesetzes vor. Der Bundesrat hatte bereits 2019 und dann noch einmal 2022 ein Rauchverbot im Auto gefordert, wenn Kinder und Schwangere im Auto sitzen.

Darüber hinaus konkretisiert der Gesetzentwurf die bereits bekannten Pläne zur teilweisen Legalisierung von Cannabis vom April 2023. Nach Vorbild Spaniens und Maltas sollen zudem nicht-kommerzielle „Cannabis-Clubs“ die Droge legal anbauen und in begrenzter Menge an Mitglieder abgeben dürfen. Die Mitglieder müssen volljährig sein. Wer älter als 21 ist, soll maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, Mitglieder bis 21 Jahren 30 Gramm. Die Kontrolle der Clubs überträgt der Gesetzentwurf den Ländern.

Der ursprünglich geplante bundesweit freie Verkauf von Cannabis wird wegen Rechtsbedenken aus der EU auf Modellregionen beschränkt. Die entsprechenden Regelungen sollen in einem eiegen Gesetz formuliert werden. Der Referentenentwurf dazu ist für den Herbst angekündigt. Parallel sollen die Effekte auf den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.

Das Rauchverbot erstreckt sich laut Entwurf auf alle Tabakprodukte, auch auf die „Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten“. Bereits eine Zigarette lasse die Konzentration von Rauchpartikeln und Nikotin im Fahrzeug rapide ansteigen. Das gelte auch für E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabis, heißt es zur Begründung. Die Folge seien mitunter tödliche Erkrankungen wie Krebs, schwere Herz- und Lungenleiden, ein Schlaganfall oder das erhöhte Risiko für den plötzlichen Kindstod.