Gesetz laufend

Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit

3 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Telematik-Betreibergesellschaft Gematik zu einer „Digitalagentur Gesundheit“ ausbauen und ihr mehr Befugnisse verleihen. So entstehe eine „schlagkräftige und zukunftsfähige Organisation“, heißt es im Referentenentwurf für das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG).

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 15. Mai 2024
  • Verbändeanhörung: 7. Juni 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 3. Juli 2024
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG).

Sämtliche Stakeholder würden weiterhin eng eingebunden, was praxisnahe Lösungen gewährleiste, so der Referentenentwurf weiter. Zentrale Aufgabe der Digitalagentur Gesundheit sei weiterhin, die Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen zu steuern. Laut dem Entwurf sollen Komponenten und Dienste, die zentral und nur einmalig vorhanden sein können, „in der Verantwortung der Digitalagentur Gesundheit entwickelt und betrieben werden“.

Anwendungen „mit einer Vielfalt von Angeboten und der Möglichkeit von Wettbewerb“ würden von der Digitalagentur „spezifiziert, aber in unterschiedlichen Abstufungen vom Markt entwickelt“, heißt es in dem Papier. Ferner könnten Komponenten, Dienste und Anwendungen, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bildeten, in einem kontrollierten Marktmodell über Ausschreibungsverfahren von der Digitalagentur beschafft und bereitgestellt werden. Die Bündelung und damit einhergehende Steuerungsmöglichkeiten der Digitalagentur sollen laut Entwurf die Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… , die Wirtschaftlichkeit und die zeitgerechte Bereitstellung der Produkte verbessern und die Stabilität des Gesamtsystems erhöhen.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG)

Verbändebeteiligung des BMG bis zum 07.06.24

Format: PDF | 630 KB

Zur Wahrung von Stabilität und Funktionalität der Telematikinfrastruktur Mit dem Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen… soll die neue Organisation eine „Ende-zu-Ende Betrachtung vornehmen“ und externe Interessengruppen künftig früher und strukturierter einbinden. Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… erhält demnach weitere Aufgaben. Unter anderem durch die Festlegung qualitativer und quantitativer Funktionen informationstechnischer Systeme im Gesundheitswesen soll sichergestellt werden, dass diese auf verschiedenen Ebenen miteinander kommunizieren können und in der Praxis von Anwendern nutzbar sind.

Ziel ist ein geringer administrativer Aufwand für die Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… . Ferner soll die Digitalagentur künftig für die Festlegung von Standards zur Benutzerfreundlichkeit der Komponenten, Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur zuständig sein. Daneben soll sie dem Entwurf zufolge sicherstellen, dass „Nutzungshürden zur Steigerung der Wirksamkeit digitaler Anwendungen im Markt beseitigt werden“. Ferner sollen die Vorbereitung auf einen europäischen Gesundheitsdatenraum sowie die Schaffung weiterer Bußgeldtatbestände neben den Strafvorschriften zu den Aufgaben der Agentur zählen.