Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geht in die parlamentarischen Beratungen. Auch die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Kabinettsentwurf liegt jetzt zur ersten Lesung im Bundestag vor.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 12. April 2024
- Verbändeanhörung: 6. Mai 2024
- Verabschiedung Kabinettsentwurf: 22. Mai 2024
- 1. Lesung Bundestag: 28. Juni 2024
- 1. Durchgang Bundesrat: 5. Juli 2024
- Anhörung im Bundestag: 13. November 2024
- 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
- 2. Durchgang Bundesrat: N.N
- Inkrafttreten: am Tag der Verkündung
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der Kabinettsentwurf zum GVSG wurde im Vergleich zum Referentenentwurf noch einmal geändert. So wurde der ursprünglich vorgesehene gesetzliche Bonus für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung wieder gestrichen. Stattdessen bleiben die bisherigen Wahltarife Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 wurde die Wahlfreiheit für Versicherte gestärkt,… erhalten. Der Bonus sollte mindestens 30 Euro im Jahr betragen. Binnen drei Jahren hätte die Krankenkasse Einsparungen und Effizienzsteigerungen nachweisen müssen.
Nach drei Arbeitsentwürfen hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vierten, schließlich offiziellen Referentenentwurf seine Pläne zur Zukunft Zukunft der kommunalen Gesundheitsversorgung bereits massiv eingedampft. Gesundheitskioske und Gesundheitsregionen ebenso wie Primärversorgungszentren und die Finanzierung neuer Medizinstudienplätze über die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… waren nicht mehr Bestandteil des Entwurfs. Wie schon die Fassung vom 21. März 2024 enthielt auch diese Vorlage nicht mehr die am 12. Januar angekündigte Streichung homöopathischer und anthroposophischer Kassenleistungen.
Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband warnte damals in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf davor, dass die Pläne zur Zukunft der hausärztlichen Versorgung ausgerechnet die Versorgung auf dem Lande und von chronisch Kranken verschlechtern könnten. So konterkariere das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) seine Ziele und verdiene seinen Namen nicht mehr, heißt es in dem Papier.
Stellungnahmen
Im Kabinettsentwurf weiterhin vorgesehen ist die Einführung einer jahresbezogenen Versorgungspauschale im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für chronisch Kranke unabhängig von den Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… -Patienten-Kontakten. Neu im Kabinettsentwurf ist die Verpflichtung, die Änderungen kostenneutral umzusetzen. Die Pauschale kann nur „durch eine einzige, die jeweilige Erkrankung behandelnde Arztpraxis“ abgerechnet werden. Möglich sein soll auch die Abrechnung von zwei Halbjahres-Pauschalen über je zwei Quartale.
Der Bewertungsausschuss Der Bewertungsausschuss (BA), paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen… muss dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Konzept dafür zur Genehmigung vorlegen. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen soll es künftig eine Bagatellgrenze von 300 Euro geben.
Die nach einem Gespräch mit Ärztevertretern am 9. Januar zugesagte und im Koalitionsvertrag der Ampel enthaltene Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… bleibt auch Teil des Entwurfs. Dementsprechend würden Hausarztleistungen vollständig gemäß der Euro-Gebührenordnung honoriert. Eine ergänzende Regelung im Kabinettsentwurf sieht vor, dass sich die Entbudgetierung auch auf Hausbesuche erstreckt.
Weitere Änderungen von Anfang des Jahres bleiben bestehen: Der Bundesrechnungshof soll künftig die Haushaltsführung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Organisationen der Medizinischen Dienste und des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) prüfen dürfen. Für privat versicherte Rentner sollen sich letzte Schlupflöcher zur Rückkehr in die GKV schließen. In der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… sind die Verlängerung der telefonischen Beratung für Pflegegeld-Empfänger bis Ende März 2027 sowie Videokonferenzen vorgesehen.
Auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses soll eine neue Arztgruppe zur psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit separater Bedarfsplanung gebildet werden.
Alle anderen Pläne sind gestrichen. Ursprünglich wollte das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – finanziert aus dem Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… – ab 2026 einen Medizinstudienplatz-Förderfonds mit zunächst 110 Millionen Euro auflegen. Die Einlage sollte 2027 bereits 220 Millionen Euro betragen und bis 2031 auf 660 Millionen Euro anwachsen. Das Geld wäre auf Antrag an die Bundesländer gezahlt worden. Studierende wären im Gegenzug verpflichtet gewesen, mindestens zehn Jahre Leistungen für die GKV zu erbringen. Die Förderung aus dem Fonds hätte pro Studierenden 35.200 Euro betragen und rückwirkend ab 2020 gegolten. Anträge hätten die Länder ab 2026 stellen können. Das Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… (BAS) hätte den Fonds verwaltet.
Bereits lange bekannte Schwerpunkte des Gesetzes waren die Einführung sogenannter Gesundheitskioske sowie der Aufbau einer regional vernetzten Gesundheitsversorgung. Vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sollten Primärversorgungszentren entstehen. So wollte die Ampel insbesondere die medizinische Versorgung älterer und mehrfacherkrankter Patienten sicherstellen und Hausärzten Anreize bieten, sich in solchen Regionen niederzulassen. Der Aufbau der Gesundheitskioske sollte schließlich 2025 starten.
Kommunen sollten so mehr Möglichkeiten erhalten, „auf die vor Ort bestehenden Bedarfe im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren“, hieß es seinerzeit in einem ersten Entwurf vom Juni 2023. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte den deutschlandweiten Aufbau von Gesundheitskiosken bereits im August 2022 angekündigt. Bislang existieren nur einige Modellprojekte. Die Einrichtungen sollten demnach zu 74,5 Prozent von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Die privaten Versicherer sollten 5,5 Prozent tragen, den Rest hätten die Kommunen schultern müssen. Die Kosten pro Kiosk wurden mit rund 400.000 Euro pro Jahr beziffert. Lauterbach sprach 2022 „langfristig“ von 1.000 solcher Stützpunkte. Das Initiativrecht für den Aufbau eines Gesundheitskiosks hätte bei den Kommunen gelegen. Zu den möglichen Kosten der geplanten Primärversorgungszentren machte der Entwurf keine Angaben.
Trotz der Kosten für die gesetzlich Krankenversicherten sollten die Kioske nach Vorstellung des BMG letztlich Geld sparen. Zu den Aufgaben der Kioske hätten unter anderem Beratung und Koordination von Gesundheitsleistungen und einfache medizinische Routineaufgaben gehört. Leiten sollte die Einrichtung eine Pflegefachkraft.
Außerdem sollte es für Kommunen leichter werden, selbst Medizinische Versorgungszentren Seit 2004 können neben niedergelassenen Vertragsärzten in Einzelpraxen oder Praxisgemeinschaften… (MVZ) zu gründen. Zudem hätten die Kassen die Möglichkeit erhalten, mit den Kommunen einen Gesundheitsregionenvertrag zu schließen.