Gesetz laufend

Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit

3 Min. Lesedauer

Die Kritik des AOK-Bundesverbandes an den Plänen der Bundesregierung ist deutlich. „Der vorliegende Gesetzentwurf des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) gefährdet die Primärprävention, überfordert insbesondere die Arztpraxen in der Versorgung und bedroht darüber hinaus die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems", heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung im Gesundheitsausschuss Ende des Monats. Übermorgen (6. November) berät der Bundestag das GHG in erster Lesung.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 14. Juni 2024
  • Verbändeanhörung: 15. Juli 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 28. August 2024
  • 1. Durchgang Bundesrat:  18. Oktober 2024
  • 1. Lesung Bundestag: 6. November 2024
  • Anhörung im Bundestag: 27. November oder 4. Dezember 2024
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: 20. Dezember 2024 oder 4. Februar 2025
  • Inkrafttreten: N.N.

Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)

Kern des Herzgesetzes ist eine bessere Vorsorge Für die medizinische Vorsorge und die Rehabilitation gilt der Grundsatz ambulant vor stationär – das… . Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sollen ihre Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren zum Herz-Check einladen. Die Vorsorge sollen auch Apotheker Der Beruf des Apothekers setzt ein Pharmaziestudium voraus. Näheres zur Ausbildung und… machen dürfen. Das Verfahren wird zudem vereinfacht, indem auf die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… durch das Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… (BAS) verzichtet wird. Der Entwurf basiert auf einem Impulspapier für die  bessere Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im September 2023 publik gemacht hat.

Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihren Versicherten strukturierte Behandlungsprogramme Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke… (Disease-Management-Programme, DMP) anzubieten und entsprechende Verträge mit den Leistungserbringern zu schließen. Risikopatienten sollen Statine zur Cholesterin-Senkung früher und einfacher verschrieben bekommen.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des GHG

Verbändebeteiligung des BMG am 09.07.24

Format: PDF | 2 MB

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Kabinettsentwurf des GHG

Zur Anhörung im Gesundheitsausschusses des Bundestages am 27.11.oder 04.12.24

Format: PDF | 367 KB

Die Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… soll schon bei Kindern ansetzen. Jugendliche sollen im Rahmen der J1-Untersuchung im Alter von zwölf bis 14 Jahren über Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden. Die gesetzlichen Regelungen zur Senkung des Nikotinkonsums werden ausgeweitet. Der Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung soll künftig nicht mehr auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt sein und häufiger als alle drei Jahre wie zurzeit gewährt werden. Die Regierung hofft auf erhebliche Einsparungen für die Krankenkassen durch eine bessere Vorsorge. Würden weniger Menschen krank, könnten die Kassen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes schon 140 Millionen Euro sparen, nach vier Jahren wären es laut Prognose sogar rund 510 Millionen Euro jährlich.

Finanzieren sollen das Vorhaben die Krankenkassen, indem sie bisherige Vorsorgeleistungen umstrukturieren und Gelder für Präventionsleistungen umwidmen. Nach Einschätzung des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes werden vor allem durch die Medikalisierung von Risikofaktoren und durch DMPs für beinahe die gesamte Bevölkerung ab dem 50. Lebensjahr erhebliche beitragsrelevante Kosten entstehen, ohne dass für die Versicherten auch nur ansatzweise ein Mehrnutzen erkennbar sei.