Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
Der Bundestag hat das Gesetz mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen verabschiedet. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, noch den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Beratungsfolge
- Referentenentwurf: 13. April 2024
- Fachanhörung: 30. April 2024
- Verabschiebung Kabinettsentwurf: 15. Mai 2024
- 1. Durchgang Bundesrat: 5. Juli 2024
- 1. Lesung Bundestag: 27. Juni 2024
- Anhörung im Bundestag: 25. September 2024
- 2./3. Lesung Bundestag: 17. Oktober 2024
- 2. Durchgang Bundesrat: 22. November 2024
- Inkrafttreten: am Tag nach der Verkündung
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) steckt den Rahmen für die geplante Reform der Kliniklandschaft in Deutschland ab. Die Reform hat zur Folge, dass wenig ausgelastete Kliniken schließen und zu Versorgungszentren umgewandelt werden können. Bereits im Sommer 2022 hatte die eigens dafür gebildete Regierungskommission ihre Vorschläge für eine Vergütungs- und Strukturreform der Krankenhauslandschaft in Deutschland vorgelegt. Es folgte eine lange, bisher immer noch nicht beendete Debatte zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Bundesländern über Zuständigkeiten, Bedarfsplanung, Versorgungssicherheit und -qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… .
Im Zuge der Beratungen nach der ersten Lesung haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP noch rund 50 Änderungsanträge erarbeitet. Dabei geht es unter anderem um die Öffnung kleiner Krankenhäuser für die ambulante fachärztliche Versorgung Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist unterteilt in eine hausärztliche und eine… .
Der Verständigungsprozess zwischen Bund und Ländern, die für die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… verantwortlich sind, gestaltet sich weiterhin schwierig. So fanden Forderungen der Länder etwa nach einer vorgeschalteten Auswirkungsanalyse der Reformpläne schon im Vorfeld der Beratungen innerhalb der Bundesregierung keine Berücksichtigung. Ergebnis war ein Kabinettsentwurf, der wie bereits der Referentenentwurf insgesamt nicht zustimmungspflichtig ist. Die zustimmungspflichtigen Bereiche sollen über Verordnungen geregelt werden, die dann wiederum des Einverständnisses der Länder bedürfen.
Daran haben auch die jetzt vorliegenden Ampelanträge wenig geändert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte, die Ampelfraktionen hätte einige Anregungen der Länder aufgegriffen, etwa bei der Option, für bestimmte Leistungsgruppen eine Kooperation mit anderen Kliniken zu ermöglichen. Die Länder können das Gesetz im Bundesrat nicht stoppen, allenfalls durch ein Vermittlungsverfahren verzögern.
Der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverband sparte bereits in seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung nicht mit Kritik. Überfällige Strukturreformen würden per Rechtsverordnung zeitlich nach hinten verschoben und blieben intransparent. Es sei zudem „inakzeptabel“, dass der Bund Kosten von 25 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniklandschaft auf die Kassen abwälzen wolle. Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen trage der Referentenentwurf nicht bei. Die anderen Hälfte tragen die Länder.
Der Tranformationsfonds bleibt einer der Hauptstreitpunkte der Reform. Der SPD falle schwer, den 50 Milliarden schweren Fonds zum Klinikumbau zur Hälfte durch die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… finanzieren zu lassen, räumte deren gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens ein. Sie gab sich aber optimistisch, dass sich auch die private Krankenversicherung In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird Versicherungsschutz durch private Unternehmen… (PKV) entsprechend ihrem Versichertenanteil mit sieben bis acht Prozent am Fonds beteiligen werde. Auch die PKV habe ein Interesse daran, „gute Krankenhäuser zu haben in unserem Land“, ergänzte ihr FDP-Kollege Andrew Ullmann.
Stellungnahmen
Wie in früheren Papieren vorgesehen, sollen auch laut Kabinettsentwurf die bisherigen Fallpauschalen durch eine Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… für das Vorhalten von Betten, Personal und Equipment teilweise abgelöst werden. Diese Vorhaltevergütung soll 60 Prozent der Einnahmen ausmachen und wird verknüpft mit der Zuweisung von Leistungsgruppen sowie der Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien. Konkret sollen die bundesweiten Gruppen später in einer Rechtsverordnung benannt werden, die ab 2027 gilt. Für sogenannte Level-1i-Häuser sind zusätzliche Zuschläge für Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Schlaganfall- und Unfallversorgung sowie Intensivmedizin und Notfallversorgung geplant.
Das sind neue sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, die künftig die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung ergänzen und eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung durch eine Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen sichern sollen. Welche Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen bestimmt werden, obliegt der Krankenhausplanung der Länder. Diese Einrichtungen sollen wahlweise auch durch qualifizierte Pflegefachpersonen geleitet und durch niedergelassene Ärzte belegt werden können.
Der Kabinettsentwurf listet insgesamt 65 Leistungsgruppen auf. Diese Leistungsgruppen sollen bundeseinheitlich definiert und mit Mindestqualitätsanforderungen an die Krankenhäuser hinterlegt werden. Sie müssen nach den Plänen der Bundesregierung erfüllt sein, damit einem Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… eine bestimmte Leistungsgruppe durch die zuständige Landesbehörde zugewiesen werden darf und es hierfür eine Vorhaltevergütung erhält.
Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu stärken. Künftig sollen nur die Krankenhäuser Leistungen erbringen können, die dafür die adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie erforderliche Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung vorweisen. Ausnahmeregeln bei den Qualitätsvorgaben für kleine Krankenhäuser sollen die flächendeckende Versorgung besonderes in ländlichen Regionen sichern.
Ein Kriterium ist die Erreichbarkeit. Für Leistungsgruppen der „Allgemeinen Inneren Medizin“ und der „Allgemeinen Chirurgie“ gilt, dass das entsprechende Krankenhaus in mindestens 30 Minuten mit dem PKW erreichbar sein muss. Für die übrigen Leistungsgruppen liegt die Obergrenze bei 40 Minuten. Ist dies in einer Region nicht gewährleistet, sollen einem Krankenhaus trotz fehlender Qualitätsvoraussetzungen Leistungsgruppen zugewiesen werden können.
Finanziert werden soll die auf zehn Jahre angelegte Reform über einen Transformationsfonds, aus dem von 2026 bis 2035 insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen. Die eine Hälfte sollen die Länder übernehmen, die andere Hälfte soll aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.