Gesetz laufend

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung

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Die bislang regional unterschiedliche Ausbildung für Pflegeassistenzpersonen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Pflegeassistenzeinführungsgesetz vorgelegt. Die AOK unterstützt das Ziel einer einheitlichen Ausbildung und sieht bei der Finanzierung die Bundesländer in der Pflicht.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 16. Juli 2024
  • Verbändeanhörung: 8. August 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 4. September 2024
  • 1. Durchgang Bundesrat: 18. Oktober 2024
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG)

Ziel des Gesetzes ist ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz. Dieses soll die bisher 27 verschiedenen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen abgelösen. Damit will die Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen und mehr Menschen für die Ausbildung gewinnen.  

Vorgesehen ist eine 18-monatige generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten. In Teilzeit soll die Ausbildung bis zu 36 Monate dauern. Bei entsprechender beruflicher Vorerfahrungen soll die Ausbildung verkürzt werden können. Voraussetzung für die Ausbildung soll grundsätzich ein Hauptschulabschluss sein; bei positiver Prognose der Pflegeschule ist auch eine Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… ohne Schulabschluss möglich.

Inhaltlich soll die Ausbildung die drei Bereiche stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege umfassen. Der Aufbau der Ausbildung erfolgt nach dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes. Die Auszubildenden bekommen einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… . Diese erhält laut Bundesfamilienministerium bisher nur etwa die Hälfte der Auszubildenden.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des PflAssEinfG

Verbändebeteiligung am 8. August 2024

Format: PDF | 195 KB

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… unterstützt das Ziel des Gesetzentwurfs. Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes muss die Reform der Pflegeassistenzausbildung darauf abzielen, die Durchlässigkeit und Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… der Ausbildungsgänge zu verbessern. Sinnvoll sei auch ein nahtloser Übergang der Auszubildenden der Pflegefachassistenz in die Ausbildung zur Pflegefachperson. Kritisch sieht der AOK-Bundesverband die geplante Finanzierung der neuen Ausbildung. Mit der im Referentenentwurf vorgeschlagenen Systematik werde "der unzureichende Finanzierungsanteil der Länder an den Ausbildungskosten fortgeführt", heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf. Die Kosten der Pflegeassistenzausbildung müsse "vollumfänglich von den Bundesländern getragen werden".