Gesetz laufend

Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz

3 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant einen umfassenden Umbau der Pflege-Infrastruktur.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 3. September 2024
  • Verbändeanhörung: 2. Oktober 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: voraussichtlich 6. November 2025
  • 1. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • 1. Lesung Bundestag: N.N.
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: Tag nach der Verkündung

Pflegekompetenzgesetz (PKG)

Um langfristig die Pflegestrukturen in Deutschland zu sichern, will die Bundesregierung die Befugnisse für Pflegefachpersonen ausbauen und somit die Attraktivität der Pflegeberufe steigern. Länder und Kommunen sollen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… -Infrastruktur eingebunden werden. Niedrigschwellige – mitunter ehrenamtlich organisierte – Betreuungsangebote wie Hilfe bei der Haushaltsführung und Tagesbetreuungsgruppen sollen stärker gefördert werden, um insbesondere pflegende Angehörige zu entlasten. Die Anerkennung solcher Angebote soll erleichtert werden. Diese Kernziele formuliert das Bundesgesundheitsministerium in seinem Referentenentwurf. Flankiert werden die Neuregelungen durch „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“: etwa „Verfahrensoptimierungen für die Vergütungsverhandlungen“ oder einfachere „Regelungen über den Leistungsanspruch sowie über die Anerkennung digitaler Pflegeanwendungen und ergänzenden Unterstützungsleistungen“.

Die Pflege soll zu einem eigenständigen Heilberuf ausgebaut werden. Pflegekräfte sollen künftig über die bisherigen Regelungen hinaus „– abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbstständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können“. Das PKG setzt hier auf das Pflegestudium-Stärkungsgesetz auf, das die akademische Pflegeausbildung ab 2025 auf eine neue Grundlage gestellt hat. Von den neuen Regelungen sollen aber nicht nur Pflegekräfte mit Bachelor- oder Masterabschluss profitieren, sondern auch jene, die ihre Kenntnisse „im Rahmen von qualifizierten Weiterbildungen erworben“ haben. Wer welche Leistung erbringen darf, soll über gesetzlich verankerte Rahmenverträge geregelt werden.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf des PKG

Verbändebeteiligung des BMG am 2. Oktober 2024

Format: PDF | 748 KB

Geplant ist darüber hinaus die Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene. Deren Kernaufgabe soll „die Erarbeitung einer Empfehlung zu einer systematischen und umfassenden Beschreibung der Aufgaben von Pflegefachpersonen, einschließlich erweiterter heilkundlicher Aufgaben sein“, die auch Empfehlungen für Mindestanforderungen an Weiterbildungen umfasst. Welche Organisationen künftig als „maßgebliche Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene“ gelten, wird in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung der Länder festgelegt. Zur Begleitung des Prozesses sowie zur schnelleren Umsetzung und Erweiterung des Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll diese maßgeblichen Organisationen eine Geschäftsstelle einsetzen.

Kommunen erhalten laut der Vorlage „mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… von Pflegeeinrichtungen“, müssen aber die Empfehlungen der Landes- und der regionalen Pflegeausschüsse vor Abschluss eines Versorgungsvertrages beachten. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren und die an der Versorgung Beteiligten über ihre Erkenntnisse informieren“. Zudem soll die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. „Diese Mischformen“ seien nicht immer eindeutig der ambulanten oder stationären Pflege zuzuordnen und erschwerten „den Pflegekassen die Entscheidung, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen“. Schließlich soll die Pflegeberatung Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine… in Zukunft „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden.

Laut Gesetzentwurf entlasten die Maßnahmen die Soziale Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… (SPV) nach etwa vier Jahren um rund 154 Millionen Euro jährlich. Prognos-Gutachten im Auftrag der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… beziffert den Anstieg des Finanzbedarfs in der Pflegeversicherung von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf insgesamt 226 Milliarden Euro bis 2060.

Foto von Geldscheinen und Münzen
Eine Ausweitung der Steuerfinanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) könnte den Beitragssatz im Mittel um 0,50 Prozentpunkte entlasten. Das ist ein Ergebnis eines Prognos-Gutachtens, das der AOK-Bundesverband vor Beginn der Haushaltswoche im Bundestag veröffentlicht hat.
05.09.2024AOK-Bundesverband4 Min